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Im oberen Bild sieht man, wie der Aggressor mit einem Scheinangriff versucht, den Rollstuhlfahrer zu einem Angriff zu provozieren.
Hätte der Rollstuhlfahrer auf diese Provokation reagiert, und den Aggressor angegriffen, dann hätte es sich dennoch um Notwehr gehandelt, denn die Aktion des Rollstuhlfahrers wäre ja von dem Aggressor provoziert und gewollt gewesen. Der Aggressor befindet sich im absoluten Privatbereich des Rollstuhlfahrers, wo er nichts zu suchen hat.
Hier sieht man einen versuchten Kopfstoß. Auch das würde eine Gegenreaktion des Rollstuhlfahrers rechtfertigen, egal ob der Aggressor mit seinem Kopfstoß erfolgreich war oder nicht. Egal, ob er den Kopfstoß vortäuschen wollte, oder tatsächlich treffen wollte. Niemand muss warten, bis der Aggressor ihm die Nase gebrochen hat.
Hier gab es einen erfolgreichen Angriff. Mit seinem rechten Arm, der in Gips war, schlug der Aggressor den Rollstuhlfahrer vor die linke Brusthälfte. Natürlich hätte dies den Rollstuhlfahrer zu einer Notwehrhandlung berechtigt.
Hier greift der Aggressor den Rollstuhlfahrer erneut an. Mit seinem linken Arm schlug er den Rollstuhlfahrer in den Magen, und sorgte damit für eine Gegenreaktion des Angegriffenen.
Dies war nach 45 Sekunden tatsächlich die erste Reaktion des Rollstuhlfahrers. Nachdem er nach 44 Sekunden erneut angegriffen wurde, wehrte sich der Rollstuhlfahrer erfolgreich mit seiner Gehhilfe gegen den Aggressor.
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