Seit einigen Monaten haben wir hier in der Feldmark eine Spinnenfarm in der Pothmannstraße. Ich weiß nicht was hier inzwischen los ist, aber möglicherweise sind dort einige Spinnen entlaufen, denn man hat den Eindruck, dass hier immer mehr Spinner rumlaufen.
Vor einigen Monaten hat ein Zigeuner einen Stuhl aus dem zweiten Stock geworfen, was natürlich ziemlich blöde ist, aber noch blöder war es, dass er vergessen hatte vorher das Fenster zu öffnen. Zum Glück wurde von dem Stuhl, und auch von den Scherben kein Mensch getroffen, aber zwei parkendes Auto wurde von dem Stuhl beschädigt.
Am 27.April 2020 hat dann dort ein Zigeuner einem Landsmann mal eben seinen Krückstock durch die Fresse gezogen, was dem natürlich nicht gefallen hatte, und seiner Nase auch nicht wirklich gut bekam.
Für Polizeieinsätze in der Pothmannstraße braucht man heute regelmäßig das SEK, oder wie am Montag mindestens zehn Streifenwagen. Montag, das war so ein richtiger Horrortag. Ich war zum Beispiel einkaufen, und wunderte mich wie wenig Menschen unterwegs waren. Man hatte den Eindruck, dass das Coronavirus von den 83 Millionen Menschen in diesem Land schon 80 Millionen getötet haben könnte, so leer was in den Geschäften und den Straßen.
In der Feldmark sah das jedoch etwas anders aus. In den Robert-Geritzmann-Höfe versammelten sich gegenüber einer Hochhaussiedlung 15 Jugendliche, die sich ein Dreck für die Coronaverordnung interessierten. Ein Rollstuhlfahrer wurde von denen auch noch blöde angemacht, aber dazu später mehr. Zunächst will ich mal einen Blick auf die Situation in Gelsenkirchen werfen.
Da es verschiedene Statistiken über die Einwohnerzahl von Gelsenkirchen gibt, wurde hier die Statistik der Stadt Gelsenkirchen als Basis genutzt.
2002 Gesamtstadt 275780
2003 Gesamtstadt 273782
2004 Gesamtstadt 271767
2005 Gesamtstadt 270057
2006 Gesamtstadt 269064
2007 Gesamtstadt 267167
2008 Gesamtstadt 263417
2010 Gesamtstadt 259012
2011 Gesamtstadt 257765
2012 Gesamtstadt 257081
Man sieht also, dass in den Jahren 2002-2012 jedes Jahr die Einwohnerzahl zurückgegangen ist. 18.699 Einwohner hat die Stadt in den zehn Jahren verloren, also durchschnittlich 1869.
Ab 2013 ändert sich das.
2013 Gesamtstadt 258094
2014 Gesamtstadt 259006
2015 Gesamtstadt 262834
2016 Gesamtstadt 265435
2017 Gesamtstadt 264971
2018 Gesamtstadt 265304
Gegenüber 2012 gab es einen Zuwachs von 8233. Es lohnt noch ein Blick auf die Wahlberechtigten.
2004 gab es 195.849 Wahlberechtigte bei der Europawahl
2005 gab es 193.891 Wahlberechtigte bei der Landtagswahl
2005 gab es 193.519 Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl
2009 gab es 187.853 Wahlberechtigte bei der Europawahl
2009 gab es 187.486 Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl
2010 gab es 186.354 Wahlberechtigte bei der Landtagswahl
2012 gab es 183.455 Wahlberechtigte bei der Landtagswahl
Zwischen 2002 und 2012 nahm die Einwohnerzahl in Gelsenkirchen um 18.699 Menschen ab. Wie zu erwarten wurden im selben Zeitraum auch die Wahlberechtigten in Gelsenkirchen immer weniger. Zwischen 2004 und 2012 gab es ca. 12.400 Wahlberechtigte weniger.
12.400 weniger Wahlberechtigte, aber ca. 18.700 weniger Einwohner. Das deutet dann wohl daraufhin, dass zu jedem Wahlberechtigten noch ca. 0,5 Kinder gehören.
Eine Frage bleibt aber noch. Wie entwickelten sich die Wahlberechtigten ab 2013, wo doch die Einwohnerzahl in Gelsenkirchen wieder wuchs?
Gegenüber 2012 hat die Stadt bis 2018 ca. 8200 Einwohner zugenommen. Man sollte also annehmen, dass dann auch die Anzahl der Wahlberechtigten wieder steigt. Dem ist aber nicht so. Ab 2013 entwickelten sich die Wahlberechtigten so.
2013 gab es 181.476 Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl
2014 gab es 180.811 Wahlberechtigte bei der Europawahl
2017 gab es 176.670 Wahlberechtigte bei der Landtagswahl
2017 gab es 175.210 Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl
2019 gab es 172.667 Wahlberechtigte bei der Europawahl
Obwohl also die die Einwohnerzahl in Gelsenkirchen ab 2013 wieder Anstieg, sank die Zahl der Wahlberechtigten auch 2013, und danach, weiter ab. 2019 gab es ca. 10.800 Wahlberechtigte weniger als 2012. Gegenüber 2004 gab es 2019 sogar über 23.000 weniger Wahlberechtigte als 2004. Das bedeutet also, dass Gelsenkirchen nicht dadurch gewachsen ist, dass mehr Deutsche in die Stadt gezogen wären, die wahlberechtigt gewesen wäre, sondern dass das Wachstum allein durch den Zuzug von Ausländern gewachsen ist. Es gibt demnach zwei Arten von Flüchtlingen. Flüchtlinge aus fremden Ländern ziehen nach Gelsenkirchen, während andere Flüchtlinge, also Deutsche, die Stadt fluchtartig verlassen.
Wenn also Gelsenkirchen gegenüber 2012 inzwischen 8200 Einwohner mehr hat bedeutet dies nicht, dass die Stadt auch 8200 Ausländer/Flüchtlinge mehr hat, sondern man muss auch noch die ca. 10.800 wahlberechtigten Menschen dazu addieren, die seither die Stadt fluchtartig verlassen haben. Außerdem muss man noch ca. 0,5 Kinder pro geflüchteten Wahlberechtigen dazu addieren.
8.200 mehr Einwohner
- 10.800 geflüchtete Wahlberechtigte
-
5.400 Kinder der geflüchteten Wahlberechtigten.
Die Gesamtsumme beträgt dann 24.400 mehr Ausländer. Kann man da eigentlich bei Gelsenkirchen noch von einer deutschen Stadt sprechen?
Immerhin war der Ausländeranteil hier auch zuvor schon sehr hoch.
Jahr ::: NRW ::: Gelsenkirchen
2011 : 9,3 %
2012 : 9,5 %
2013 : 9,9 %
2014 : 10,5 %
2015 : 11,8 %
2016 : 12,4 %
2017 : 12,8 % : 28,7 %
2018 : 13,3 %
Man sieht also, dass sich der offizielle Ausländeranteil in Nordrhein-Westfalen zwischen 20.11.2018 um fast 50 % erhöht hat. Für Gelsenkirchen liegt die Zahl für das Jahr 2017 vor. Demnach betrug der Ausländeranteil in Gelsenkirchen mehr als das Doppelte von NRW.
28,7 % Ausländeranteil in Gelsenkirchen, gegenüber 12,8 % in NRW, das wirkt schon enorm, spiegelt aber nicht die sichtbare Realität wieder. Wenn man in Gelsenkirchen durch die Einkaufsstraße wandert, dann wäre man froh, wenn man dort auf 28,7 % Menschen treffen würde, die den Eindruck hinterlassen, dass sie echte Deutsche sein könnten. Wer in den letzten fünf Jahren mal in Gelsenkirchen durch die Bahnhofstraße ging, wird bestätigen, dass man dort regelmäßig den Eindruck hat, dass dort sicherlich deutlich mehr als die Hälfte ursprünglich nicht aus Deutschland stammt.
In Gelsenkirchen kommt es inzwischen durchaus vor, dass es Schulklassen gibt, bei denen nur noch ein oder zwei Kinder keinen Migrationshintergrund haben. Es gibt sogar Eltern, die melden sich mit einem Zweitwohnsitz in einem anderen Stadtteil an, damit die Kinder nicht die Schule besuchen müssen, in die sie eigentlich gehen müssten. Der Grund dafür ist, dass sie ihren Kinder nicht zumuten wollen als einziger Deutscher die Klasse besuchen zu müssen, obwohl die Frage berechtigt sein dürfte, in welcher Gelsenkirchener Schule deutsche Kinder nicht längst die Minderheit sein sollten.
Man bemerkt es fast überall, auch hier in der Feldmark, und hier in der Siedlung, dass immer dann, wenn ein Deutscher seine Wohnung verlässt, ein Ausländer die Wohnung übernimmt. Teilweise geht das schon so weit, dass Zuwanderer deutsche Mieter nicht nur Nerven, sondern auch offen fragen, wann man denn endlich auszieht, weil die Verwandtschaft die Wohnung gerne hätte.
Ich bin mir sicher, wenn ich meine Wohnung räumen würde, dann würde hier sicherlich auch wieder ein Ausländer einziehen. Dass es hier also immer mehr Probleme mit Ausländern gibt, kann nun nicht wirklich verwundern.
Im letzten Jahr verwechselte in der Pothmannstraße ein Zigeuner einen gewöhnlichen Stuhl offenbar mit einem fliegenden Teppich. Als er den Stuhl aus dem zweiten Stock auf die Straße warf, hatte man ihm offenbar nicht gesagt, dass es besser ist, wenn man in so einem Fall vorher das Fenster öffnet. Das Fenster hat den Stuhlweitwurf nicht überlebt, und zwei Autos die dort geparkt hatten, kamen auch nicht nur mit dem Schrecken davon.
Doch nicht nur in der Pothmannstraße gibt es regelmäßig Probleme mit solchen Kulturbereichheren, sondern solche Probleme gibt es auch hier in der Küppersbusch-Siedlung.
Vor einigen Wochen, am 8.4.2020, bekam eine deutsche Frau (M) hier Probleme mit einer Türkin, die der Deutschen verbieten wollte, dass diese mit ihren Hunden durch die Siedlung geht, weil Türken häufig Hunde nicht besonders leiden können.
Am selben Tag kam ein Rollstuhlfahrer um 18:45 Uhr vom Einkaufen zurück, und da sich der Rollstuhlfahrer um 19:00 Uhr häufig mit einigen Hundebesitzerrinnen trifft, ging er nicht in seine Wohnung, sondern blieb draußen. Er fuhr dann einen Verbindungsweg von der Straßenseite mit den geraden Hausnummern, zu der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern hoch.
Bei der Frau (M) mit den vier Hunden blieb der Rollstuhlfahrer stehen. Von weiter oben kam ein Mädchen (3) mit seinem Roller dem Rollstuhlfahrer entgegen. Das Mädchen (3) war in Begleitung eines Mannes, der wahrscheinlich ein Onkel des Kindes sein dürfte. Das Mädchen (3) kennt den Rollstuhlfahrer schon lange, und so verwunderte es auch nicht, dass das Kind den Rollstuhlfahrer fragte, ob es mal hupen dürfte.
Das ist nicht ungewöhnlich, denn das Mädchen (3) hat dies in der Vergangenheit schon oft getan. Überhaupt interessieren sich viele Kinder für den Rollstuhlfahrer, weil sie eben neugierig sind, und ihnen ein Rollstuhl gefällt. Das entspricht der üblichen kindlichen Neugier.
Der Rollstuhlfahrer ist daran interessiert, ein gutes Verhältnis zu den Kindern zu haben, denn das war in der Vergangenheit nicht immer so. Als der Rollstuhlfahrer 2010 in die Siedlung zog, wohnte dort eine libanesische Großfamilie. Ein ca. sieben Jahre alte Libanesen hatten damals einem jüngeren Türken das Handy geklaut. Die türkische Mutter hat dann ihrem Kind ein neues Handy gekauft, und wurde dann Zeuge, wie die Libanesen dem Jungen auch das neue Handy wieder abzocken wollten. Sie griff ein, und wollte die libanesischen Kinder vertreiben. Allerdings interessierte diese Kinder das überhaupt nicht, denn vor Frauen scheinen die per se keinen Respekt zu haben. Es war erschreckend, als man mitbekam, dass ca. siebenjährige Libanesen einer türkischen Mutter zu riefen:
„Fick dich selbst „.
Der Rollstuhlfahrer kam der Türkin zur Hilfe. Er vertrieb die Kinder, woraufhin diese glaubten, dass sie den Rollstuhlfahrer ärgern und beleidigen könnten. In der Folgezeit kam es mehrfach zu Zwischenfällen zwischen den Kindern und dem Rollstuhlfahrer. Auf Anraten des Vermieters wandte sich der Rollstuhlfahrer an die Polizeiwache in der Siedlung. Diese wurde 2010 extra eröffnet, weil es dort regelmäßig massive Probleme mit einer libanesischen Großfamilie gab. Die Polizei informierte dann das örtliche Jugendamt, und danach hörten die Probleme wieder auf. Die libanesischen Kinder hatten plötzlich ordentlich Respekt vor dem Rollstuhlfahrer, und sie trauten sich auch nicht mehr die Türkin anzumachen. Das ging dann sogar soweit, dass die Familie 2-3 Wochen später aus der Siedlung auszog.
Der Rollstuhlfahrer wollte so eine Situation zukünftig vermeiden. Außerdem hat der zwei Neffen, die auch manchmal in dieser Siedlung zum Spielen kommen. Das ist also Grund genug um dafür zu sorgen, dass die Kinder der Siedlung keine Angst vor dem Rollstuhlfahrer bekommen. Dem Rollstuhlfahrer warten schon lange bekannt, dass es in der Siedlung Leute gab, die regelmäßig Unsinn über ihn verbreiteten. Von daher war es besonders gut, dass vor einigen Jahren eine deutsche Familie in der Siedlung einzog, die zwei minderjährige Kinder hat. Wie viele andere Kinder auch interessierte sich das jüngste Mädchen (2) für den Rollstuhlfahrer bzw. wohl eher für den Rollstuhl.
Wenn das Mädchen (2) dem Rollstuhlfahrer begegnet, dann will sie häufig, dass er sie durch die Siedlung kutschiert. Der Rollstuhl hat hinten ein Trittbrett, auf dem Gepäck, oder auch Kinder transportiert werden können. Der Rollstuhlfahrer kennt auch die Eltern des Mädchens (2), und begegnet denen regelmäßig. Weihnachten 2018 bekam der Rollstuhlfahrer von dem Mädchen (2) sogar ein paar Schalke 04-Handschuhe geschenkt.
Das Mädchen (2) hat eine gleichaltrige Freundin in der Siedlung, die den Rollstuhlfahrer inzwischen auch kennt. Vor Ostern 2020 fragte das Mädchen (4) den Rollstuhlfahrer, ob er Ostern zu Hause wäre, denn sie hatte vor ihm etwas zu Ostern zu schenken. Da der Rollstuhlfahrer zu dieser Zeit tatsächlich in Gelsenkirchen war, bekam er von den Mädchen (4) ein selbst gebackenes Muffin, und ein paar Schokoeier geschenkt. Natürlich bekommen die Kinder auch Süßigkeiten, wenn sie an Halloween von Tür zu Tür ziehen, und um Süßigkeiten betteln. 2019 hatte der Rollstuhlfahrer einem der beiden Mädchen (2)(4) Süßigkeiten gekauft und gegeben, und sie gebeten, diese mit anderen Kindern zu teilen, da es natürlich zu schwer wäre bei jedem Klingeln an die Türe zu gehen. Welche Kinder von den Süßigkeiten etwas abbekommen haben ist weder dem Rollstuhlfahrer, noch uns, bekannt.
Eigentlich ist das nichts Besonderes, und man müsste dies hier auch gar nicht berichten, wenn es nicht ein paar Dummköpfe in dieser Siedlung gibt, die offenbar ein perverses Gedankengut beherbergen, und auch daraus wieder versuchen etwas zu stricken.
Das Mädchen (3) mit dem Roller, und dem Onkel im Gepäck, kam also dem Berg runter, und fragte artig, ob sie mal hupen dürfte. Dies hat der Rollstuhlfahrer auch gestattet, wie er das in der Vergangenheit schon öfters gemacht hatte. Nicht nur dieses Mädchen (3) möchte immer wieder mal Hupe am Rollstuhl betätigen, sondern das wollen auch andere Kinder.
Natürlich konnte man nicht ahnen, welche perverse Gedanken einer streitsüchtigen Türkin in den Kopf kommen, die zuvor schon der Deutschen (M) mit den vier Hunden verbot durch die Siedlung zugehen. Die Frau (M) mit den vier Hunden saß unmittelbar rechts neben dem Rollstuhlfahrer, während die von Allah vielleicht etwas vom Geist verschonte Frau ca. 40-50 m links von ihm saß. Die brüllte nun von links, dass der Rollstuhlfahrer es zu unterlassen hätte fremde Kinder anzusprechen.
Nur um das klarzustellen, der Vater des Mädchens (3) ist Libanese, eventuell jedoch zwischenzeitlich mit deutschem Pass, und die Mutter eine Deutsche. Die Türkin hat also mit diesem Kind überhaupt nichts zu tun. Und von daher wollen wir mal sehen, was die bemitleidenswerte „Dame“ eigentlich wollte.
1.) Das ganze spielte sich während der Zeit ab, wo laut deutschen Gesetzen wegen dem Coronavirus Gruppenbildung von mehr als zwei Personen nicht gestattet war. Die Türkin saß dort aber in einer Gruppe mit mehr als fünf Frauen. Sie zeigte damit also, dass ihr die deutschen Gesetze wohl am Arsch vorbeigehen.
2.) Deutsche Gesetze interessieren Sie also nicht, dafür glaubte sie aber, dass sie hier eigene Gesetze bestimmen könnte, an die wir Deutschen uns zu halten hätten. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie vermutlich psychisch anfällige Frau glaubt, sie könne Deutschen verbieten mit ihren Hunden durch die Siedlung zu laufen, weil sie persönlich keine Hunde mag.
3.) Auch wenn sie deutsche Gesetze persönlich nicht interessiert, glaubt sie ein Gesetz erfinden zu können, wonach es verboten wäre fremde Kinder anzusprechen. Um es mal klarzustellen, so ein Gesetz gibt es nicht.
4.) Auch liegt diese arme Frau, und eventuell geistig arme Frau schief, wenn sie behauptet, dass das Mädchen (3) ein fremdes Kind für den Rollstuhlfahrer wäre. Er kennt dieses Mädchen (3) schon seit einem Jahr, sie ist vermutlich auch schon mal mit ihm mitgefahren, und hat auch schon häufig die Hupe am Rollstuhl bedient. Auch sind dem Rollstuhlfahrer die Eltern keineswegs unbekannt. Warum also dieses Kind ein fremdes Kind für Ihn sein sollte erschließt sich wohl kaum. Das Mädchen (3) ist als sehr aufgewecktes, manchmal freches und sehr neugieriges Kind bekannt. Es ist ein richtiges Papa-Kind. Wenn Papa was sagt, dann hört sie auch mal, während sie die Ohren meistens auf Durchzug stellt, wenn die Mama sie ruft.
5.) Außerdem macht es einen Unterschied, ob das Kind von sich aus den Rollstuhlfahrer anspricht, oder aber der Rollstuhlfahrer das Kind. Hier war es ja nun so, dass das Kind den Rollstuhlfahrer angesprochen hatte, weil es mal Hupe betätigen wollte, und nicht etwa der Rollstuhlfahrer das Kind. Das einzige, was der Rollstuhlfahrer gemacht hatte, war das er dem Kind geantwortet hatte, dass es natürlich die Hupe betätigen dürfte.
Der Rollstuhlfahrer beachtete die türkische Dummschwätzerin zunächst nicht, sondern war mit dem hupenden Mädchen (3) beschäftigt. Allerdings beruhigte sich die türkische Dummschwätzerin nicht. Nach 3x hupen verabschiedete sich der Rollstuhlfahrer von dem Kind, und fuhr zu der Gruppe, wo auch die motzende Türkin saß. Er stellte sie zur Rede, und sie behauptete erneut, dass er angeblich ein fremdes Kind angesprochen hätte, und er dies nicht dürfte. Die Türkin war Brillenträger, und sie behauptete auch, dass der Rollstuhlfahrer ein Simulant wäre, denn sie wüsste ja, dass er auch laufen könnte. Der Rollstuhlfahrer erwiderte, dass sie dann vermutlich auch eine Simulantin sein müsste, denn sie trägt offenbar eine Brille, obwohl sie vermutlich gar nicht blind ist. Natürlich war die „Dame“ mit diesem Vergleich hoffnungslos überfordert, aus diesem Grund erklärte ihr der Rollstuhlfahrer, dass sie eine Brille besitzt, weil sie SCHLECHT sehen kann, und er in Rollstuhl, weil er eben SCHLECHT laufen kann. Wenn er überhaupt nicht laufen könnte, dann bräuchte er wahrscheinlich auch gar keinen Rollstuhl, sondern würde nur den ganzen Tag im Bett liegen.
Die Türkin wechselte mal wieder das Thema, und behauptete nun, dass der Rollstuhlfahrer nicht in dieser Siedlung wohnen würde. Daraufhin teilte ihr der Rollstuhlfahrer wieder mit, dass auch diese Behauptung völlig falsch ist, denn er wohnt tatsächlich in der Siedlung, und die Person saß auch noch mit dem Rücken genau gegenüber dem Haus, in dem der Rollstuhlfahrer wohnt. Die Dame scheint ein wenig begriffsstutzig zu sein, denn sie behauptete, dass er nicht in der Siedlung wohnt, sondern angeblich in den Häusern hinter den Hochhäusern. Auch damit lag sie wieder völlig falsch.
Eine Bemerkung über den möglichen Geisteszustand der Türkin veranlasste diese dem Rollstuhlfahrer mitzuteilen, dass sie gleich ihren Bodyguard rufen würde. Die Antwort darauf lautete:
„Bei dem Müll, den sie so von sich geben, werden sie wohl auch einen Bodyguard dringend brauchen“.
Wahrscheinlich handelt es sich bei dem angeblichen Bodyguard eher um einen Betreuer für die Dame. Die muss doch aufpassen, dass der nicht gleich die Zwangsjacke für sie mitbringt.
Natürlich mussten sich auch die anderen Türkenweiber noch einmischen, unter anderem auch die, die in dem Gebäudekomplex wohnt, wo auch der Rollstuhlfahrer wohnt.
Nachdem der Rollstuhlfahrer wieder zu der deutschen Frau (M) mit den vier Hunden fuhr, ging der Onkel des Mädchens (3) zu dem Vater, und erzählte ihm, was da oben gerade passiert war. Wahrheitsgemäß berichtete er dem Vater, dass das Mädchen (3) den Rollstuhlfahrer angesprochen hatte, und dass das Mädchen (3) einfach nur mal hupen wollte, und daraufhin die Türken den Aufstand probten. Der Vater wusste also, dass nicht der Rollstuhlfahrer das Kind ansprach, er wusste auch, dass der Rollstuhlfahrer tatsächlich in der Siedlung wohnt, und dass weder er, noch sein Kind ein Fremder für das Kind waren. Später bestätigte er dies auch noch einen gemeinsamen Bekannten (N), der in unserem Stadtteil eine Spinnenfarm betreibt, und mal ein Bundespolizist war.
Damit sollte man eigentlich denken, dass diese peinliche Geschichte zu Ende sein müsste, tatsächlich jedoch sollte diese Geschichte in den nächsten Wochen noch weitergehen, weil einige Leute in der Siedlung Lügen verbreiten, und behaupten, der Rollstuhlfahrer hätte das Mädchen (3) angeblich mit Bonbons angelockt. Tatsächlich hat das Mädchen (3) in 2020 noch nicht ein einziges Bonbon von dem Rollstuhlfahrer erhalten. Das ist auch gar nicht nötig, denn die Kinder interessieren sich auch so für den Rollstuhl, und den Rollstuhlfahrer. Außerdem gab es in 2020 bisher noch sehr wenige Kontakte zwischen dem Mädchen (3) und dem Rollstuhlfahrer.
Der Rollstuhlfahrer war nach dem Vorfall einige Tage nicht in Gelsenkirchen. Nach seiner Rückkehr traf er mal wieder die Frau mit den vier Hunden, die ihm erneut berichtete, dass sie wieder von der Türkin angemacht wurde. Diese Türkin meint doch tatsächlich, dass sie der Deutschen verbieten könnte mit ihren Hunden in der Siedlung spazieren zu gehen, weil sie nicht in der Siedlung wohnt. Außerdem behauptete die Türkin, dass die Hundebesitzerin (M) die Hundekacke nicht aufheben würde. Es wurde aber von mehreren Menschen bestätigt, dass sie dies tatsächlich regelmäßig macht. Auch der Rollstuhlfahrer berichtet, dass die Deutsche an diesem Tag einen vollen Kotbeutel bei sich hatte.
Der Rollstuhlfahrer hatte keine Probleme mit dieser Frau. Dafür jedoch gibt es Jugendliche, die sich regelmäßig nicht an die Coronaregeln halten, und außerdem auch noch in der Siedlung und sogar gegenüber der Polizei verbreiten, dass der Rollstuhlfahrer angeblich das besagte Kind mit Bonbons gelockt hätte. Dies geht inzwischen soweit, dass es diesbezüglich bereits drei Polizeieinsätze gab.
Am 27. April 2020 vor der Rollstuhlfahrer zur Boniverstraße, weil er ein Paket erwartete, und er hoffte, dass er dort den Wagen von DHL sehen würde. Als er Rollstuhlfahrer an den Hochhauskomplex 62-66 vorbeifuhr, standen 15 Jugendliche gegenüber dem Gebäudekomplex an einer Treppe. Natürlich verstößt dies gegen die Coronaregeln, aber es handelt sich hier nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern bei so vielen Menschen erfüllt dies bereits in Straftatbestand der Körperverletzung. Im Rollstuhlfahrer war dies zunächst egal, aber er bemerkte, dass ein „Einarmiger“ über ihn sprach, als er dort vorbeifuhr. Der EINARMIGE (R) wird hier so genannt, weil er später den Rollstuhlfahrer Angriff, und einen Arm im Gips hatte.
Es ist bekannt, dass die Anwohner des Hochhauskomplexes nicht glücklich sind, wenn die Jugendlichen dort regelmäßig stehen, weil dort angeblich auch schon Autos beschädigt worden sein sollen. Aus diesem Grund gibt es auch Anwohner, die zur Vorsicht die Jugendlichen dort fotografieren.
Der EINARMIGE (R) meinte zu einem Italiener, „das ist der Typ“. Der Rollstuhlfahrer konnte damit nichts anfangen, sollte aber später noch erfahren, was damit gemeint war. Da die Jugendlichen weiter über den Rollstuhlfahrer lästerten, entschloss sich dieser das Ordnungsamt anzurufen, um diese zu informieren, dass sich mal wieder bis zu 15 Jugendliche nicht an die Coronaregeln halten. Das Ordnungsamt wusste auch sofort um welche Örtlichkeit es sich handelt, denn offenbar wurden die Jugendlichen dort schon öfters gemeldet.
Es war damals nicht bekannt, dass auch eine türkische Bewohnerin des Hauses die Polizei angerufen hatte, und die Jugendlichen dort gemeldet hatten. Der Rollstuhlfahrer wartete nun vor dem Hochhauskomplex auf das Eintreffen des Ordnungsamtes.
Ein Mädchen(2) des Hauses kam mit ihrer Freundin, und ging in die Wohnung. Die Freundin wartete draußen, und da der Rollstuhlfahrer beide Mädchen (2)(4) kannte, hat die wartende Freundin den Rollstuhlfahrer natürlich angesprochen. Das passte den Jugendlichen offenbar nicht. Ein Italiener ging auf die beiden zu und fragte das Mädchen (4), ob sie den Rollstuhlfahrer kennen würde. Das Mädchen (4) teilte dem Italiener mit, dass sie den Rollstuhlfahrer kennt. Daraufhin fragte der Italiener das Mädchen (4), ob sie mit dem Rollstuhlfahrer verwandt wäre. Das Mädchen (4) antwortete, dass sie nicht mit dem Rollstuhlfahrer verwandt ist, ihn aber schon lange kennt. Natürlich fragte nun der Rollstuhlfahrer den Italiener, was die Fragen sollten, und er bekam zur Antwort, dass man merkwürdige Dinge über den Rollstuhlfahrer erzählen würde. Damit war jetzt wohl auch klar, was der EINARMIGE (R) meinte, als er sagte: „das ist der Typ“.
Der Rollstuhlfahrer teilte dem Italiener dann mit, dass er sich von ihm nicht vorschreiben lässt, mit wem er redet, und mit wem nicht. Er teilte dem Italiener noch mit, dass er seine Sachen packen könne, und Deutschland verlassen könne, wenn ihm dies nicht passt. Der Italiener teilte daraufhin mit, dass er schon 18 Jahre in Deutschland leben würde. Daraufhin meinte der Rollstuhlfahrer: „Wenn du schon 18 Jahre hier lebst, und noch immer kein Benehmen gelernt hast, dann muss ja wohl etwas schiefgelaufen sein“. Der Italiener drohte nun dem Rollstuhlfahrer Schläge an, hat sich dann aber doch verpisst.
Der Rollstuhlfahrer hatte ja das Ordnungsamt angerufen und wartete deshalb auf die Mitarbeiter. Was er nicht wusste, war das, eine Türkin aus dem Gebäudekomplex auch schon die Polizei gerufen hatte. Als die Polizei ankam, rannten die Jugendlichen dann in alle Richtungen davon. Ob das zu diesem Zeitpunkt noch genau 15 Jugendliche waren, kann jedoch nicht gesagt werden. Immer wieder ging oder kam ein Jugendlicher zu der Gruppe. Auf dem Foto, das von der Gruppe vorher gemacht wurde, waren keine zehn Leute zu sehen. Allerdings hat ein Bewohner (T) des Hauses die Jugendlichen gezählt und kam auf 13. Als der Rollstuhlfahrer die Jugendlichen gezählt hatte, waren es sogar 15. Möglicherweise waren es zwischenzeitlich auch mal mehr als 15.
Der EINARMIGE (R) scheint ein besonderes Früchtchen zu sein. Er brüstete sich noch mit:
„Die Bullen kriegen uns nie“.
Als der Rollstuhlfahrer ihm mitteilte, was sie doch für Angsthasen wären, weil sie erst eine dicke Lippe riskierten, und dann aber wie die Hasen davonlaufen, wenn die Polizei kommt, da wurde der EINARMIGE (R) so richtig gesprächig. Er kramte seine beiden Lieblingssätze raus
„verpisst dich“,
„ich Fick dich“.
Das sind ganz offenbar seine Lieblingssätze, denn diese waren an diesem Tag noch mehrfach von ihm zu hören.
Die Jugendlichen flüchteten vor der Polizei aus der Siedlung Richtung Pothmannstraße. Kaum waren sie dort angekommen, wurde es dort richtig laut. Der Rollstuhlfahrer dachte sich, dass sie schon wieder irgendwelchen Mist angestellt haben, und folgte ihm in die Pothmannstraße. Ob die Jugendlichen vielleicht der Auslöser des Streits waren, ist nicht bekannt, beteiligt waren sie jedoch nicht. Dort entwickelte sich mal wieder ein Streit und eine Schlägerei zwischen Zigeunern. Der eine Zigeuner besaß eine metallische Unterarmstütze, weil er schlecht laufen kann, und diese benutzte er nun, um diese dem anderen Zigeuner mitten durch die Fresse zu ziehen. Das sah nicht wirklich gut aus. Mit so einer Nase kann man sicherlich keinen Schönheitswettbewerb mehr gewinnen.
Jetzt waren ja die Jugendlichen vor dem Rollstuhlfahrer in der Pothmannstraße, aber keiner kam auf die Idee mal die Polizei zu rufen. Stattdessen wurde nun der Rollstuhlfahrer von den Jugendlichen an gequatscht, und aufgefordert, die Polizei anzurufen. Klarer Fall, für so „intelligente“ Jugendliche sind 110 einfach zu viele unterschiedliche Ziffern. Der Rollstuhlfahrer rief nun die Polizei an und hatte Glück, denn es war auf der Straße so laut, dass die Polizei sogar davon Abstand nahm dumme Fragen zu stellen, bevor ein Streifenwagen rausgeschickt wurde.
Kurz nach dem ersten Anruf bei der Polizei erfolgte noch ein weiterer Anruf, und es wurde mitgeteilt, dass die Polizei noch einen Rettungswagen mitschicken soll, weil zwischenzeitlich nicht nur der Zigeuner mit der kaputten Nase lädiert war, sondern auch eine weitere Zigeunerin auf der Straße lag.
Die Adresse dürfte der Polizei bereits hinreichend bekannt sein, und deshalb kamen gleich zehn Streifenwagen inklusive eines Kastenwagens mit ein paar niedlichen Polizeihündchen, denen mal wohl lieber weder im Dunkeln, noch im Hellen begegnen möchte.
Klarer Fall, bei diesem Vorfall gab es eindeutig zu viel Deutsche. Es waren nämlich mindestens zwei Deutsche vor Ort. Aus diesem Grund schickte der Hundeführer den deutschen Rollstuhlfahrer von dannen. Die Ausländer durften natürlich alle dortbleiben.
Der Rollstuhlfahrer fuhr zu einer Frau, der er kurz zuvor noch begegnet war, und die in der Nähe des Tatorts wohnt. Er berichtete ihr über den Vorfall in der Pothmannstraße.
Vielleicht liegt es doch nicht an der Spinnen fahren, dass dort in der Pothmannstraße so viele Spinner wohnen. Denn kurz danach sollte ein weiterer Polizeieinsatz in unserer Siedlung notwendig werden.
Nachdem der Rollstuhlfahrer die Frau wieder verlassen hatte, fuhr er nach Hause. Vor seinem Haus wartete bereits der EINARMIGE (R), und der Sohn der Italienerin war mal wieder in seiner Begleitung. Wieder äußerte sich der gesprächige EINARMIGE (R) mit seinen beiden Lieblingssätzen.
„Verpisst dich“,
und
„ich Fick dich“,
gehörten natürlich auch wieder zum Repertoire. Der Rollstuhlfahrer musste auf Toilette und als er die Wohnung wieder verlassen hatte folgte ihm der EINARMIGE (R) und stellte sich unmittelbar vor dem Rollstuhl. Hier fielen dann erneut des EINARMIGEN (R) Lieblingssätze. Also wieder:
„ich Fick dich“,
und
„verpisst dich“.
Außerdem forderte der EINARMIGE (R) den Rollstuhlfahrer auf ihn zu schlagen.
„Schlag mich doch“,
meinte er.
Der Rollstuhlfahrer teilte ihm mit, dass er gar nicht vorhabe in zu schlagen, denn er gehe eher davon aus, dass der Jugendliche den Rollstuhlfahrer schlagen will. Das passierte dann auch irgendwann.
Der EINARMIGE (R) boxte plötzlich den Rollstuhlfahrer auf die linke Brustseite. Danach versuchte er zu flüchten. Vermutlich erwartete er nun, dass der Rollstuhlfahrer in mit dem Rollstuhl verfolgen würde, der dachte aber gar nicht daran. Stattdessen nahm er seine mitgeführte Krücke und schlug nach dem EINARMIGEN (R). Da dieser ja vor dem Rollstuhlfahrer flüchten wollte präsentierte er nicht mehr seine Vorderseite, sondern seinen Rücken. Da wurde er dann vor dem Rollstuhlfahrer getroffen. Der EINARMIGE (R) kam zurück, und trat nach dem Rollstuhlfahrer. Doch auch dafür hatte der Rollstuhlfahrer eine Antwort parat. Dem Angreifer wurde nun Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Diese Gewürzmischung verdarb dem EINARMIGEN (R) den Appetit, und er flüchtete nun endgültig.
Sowohl der Rollstuhlfahrer als auch der zweite Jugendliche, also der Sohn der Italienerin, riefen danach die Polizei an. Die Polizei kam und nahm die Personalien auf, und zwei Strafanträge wegen Körperverletzung, denn der EINARMIGE (R) und sein Kumpel behaupten nun, dass der Rollstuhlfahrer den EINARMIGEN (R) angegriffen hätte.
Natürlich war auch wieder die Gruppe der Türkenfrauen draußen, und diese saßen trotz der Coronakrise in einer größeren Gruppe zusammen auf den Sitzsteinen. Allerdings diesmal nicht lange, denn als sie mitbekommen hatten, dass die Polizei kommen würde, verschwanden sie sehr schnell wieder. Das zeigt dann wohl, dass sie sehr genau wissen, dass diese Gruppentreffen zurzeit unzulässig sind.
Das sollte jedoch nicht der letzte Polizeieinsatz an diesem Tag gewesen sein.
Einige Stunden später verließ der Rollstuhlfahrer erneut das Haus. In dem Moment kamen wieder die beiden Jugendlichen, also der EINARMIGE (R) und der Sohn der Italienerin. Der Sohn der Italienerin parkte sein Auto direkt an den Garten des Rollstuhlfahrers. Grundsätzlich ist dagegen ja nichts einzuwenden, denn man kann ja parken, wo ein Parkplatz frei ist. Doch es ist schon sehr merkwürdig, dass man ausgerechnet dort parkt, aber andererseits dem Bewohner des Hauses vorschreiben will, mit wem er sich unterhält, und wo er sich bewegen darf.
Der Rollstuhlfahrer hielt sich in der Nähe einer Pommesbude auf, als ein Kollege (R) von ihm dort vorbeikam und sich über die zufällige Begegnung freute. Natürlich wurde der Kollege (R), ein Italiener (R), darüber aufgeklärt, was an diesem Tag passiert war. Irgendwie kam es auch zu einem Gespräch zwischen dem Italiener (R) und dem Sohn der Italienerin, und man teilte dem Kollegen mit, dass man wieder die Polizei gerufen hätte, weil die beiden Jugendlichen angeblich Angst vor dem Rollstuhlfahrer hätten.
Das muss ja eine merkwürdige Angst sein. Parkt man sein Auto regelmäßig direkt an der Wohnung eines Mannes, vor dem man Angst hat, und mehr als 50 Meter vor der eigenen Wohnung entfernt?
Hält man sich regelmäßig auf dem Platz gegenüber dem Garten des Mannes auf, vor dem man Angst hat?
Geht man schreiend an der Wohnung des Mannes vorbei, vor dem man Angst hat, und ruft dabei:
„Bernhard komm raus hier“,
wie das die Typen nachweislich am 7.5.2020 gemacht haben?
Sicherlich spricht es nicht für Angst vor einem Rollstuhlfahrer, wenn man am 8.5.2020 auf den Rollstuhlfahrer zugeht, und den auffordert sein Handy herauszurücken, und dem dann auch noch droht, dass der Rollstuhlfahrer was auf die Fresse braucht.
Der Kollege (R) des Rollstuhlfahrers sah auch das Video von der Auseinandersetzung. Anders als der Sohn der Italienerin sah der italienische Kollege des Rollstuhlfahrers sehr wohl, dass der EINARMIGE (R) den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte.
Der Sohn der Italienerin behauptete auch gegenüber dem Italiener (R) wieder, dass der Rollstuhlfahrer das Mädchen des Libanesen mit Bonbons angelockt hätte. Das hat er später auch gegenüber der Polizei mindestens zweimal behauptet.
Der Italiener (R) hat dann dem Sohn der Italienerin mal erklärt, dass der Rollstuhlfahrer als Kinderschützer bekannt ist, und schon mehrfach Eltern und ihren Kindern geholfen hat. Das scheint der Typ aber nicht begriffen zu haben.
Als der Italiener (R) weiterging, war noch keine Polizei vor Ort. Auch der Rollstuhlfahrer fuhr wieder nach Hause. Später fuhr er noch zum Schillerplatz, weil er dort etwas besorgen musste.
Auf dem Rückweg begegnete der Rollstuhlfahrer der Polizei. Der Rollstuhlfahrer berichtet darüber:
„Ich war in der Nähe vom Schillerplatz, weil ich etwas holen wollte, und befand mich schon wieder auf dem Rückweg. Vom Schillerplatz bis zu mir nach Hause sind es ca. 500 m. Als ich an der Küppersbuschstraße war kam von Süden ein Polizeifahrzeug. Sie fuhren direkt auf mich zu, und fragt mich nach meinem Namen. Danach wollten sie wissen, was denn vorgefallen wäre. Ich war etwas irritiert. Natürlich gab es Stunden zuvor die Attacke von dem EINARMIGEN (R), aber die war ja längst polizeilich abgearbeitet worden. Zuvor gab es dann noch den Streit zwischen den Zigeunern, aber ich konnte mir nicht vorstellen, dass sie deswegen gekommen waren. Also teilte ich den Polizisten mit, dass ich nicht weiß, was sie meinen. Zur Antwort bekam ich dann, dass es doch eine Auseinandersetzung mit Jugendlichen gegeben hätte. Das konnte ich ja bejahen, aber ich erklärte den Polizisten, dass die Kollegen dies schon längst aufgenommen hätten. Daraufhin teilte mir die Polizei mit, dass es danach noch einen Vorfall gegeben hätte. Mir war davon jedoch nichts bekannt.
Während ich mit der Polizei so tratschte kamen zwei andere Jugendliche vom Schillerplatz an uns vorbei, und gingen offenbar zu den beiden Jugendlichen, die von meinem Haus herumlungerten. Etwas später kam zunächst der Sohn der Italienerin angelaufen, und noch etwas später kam der EINARMIGE (R) dazu. Sie erzählten den Polizisten, dass sie Angst vor mir hätten, weil ich sie angeblich verfolgen würde. Das ist ja mal eine geile Story.
Da parkt der Sohn der Italienerin sein Auto regelmäßig direkt bei meiner Wohnung, sie halten sich regelmäßig auf dem Platz zwischen RGH 4 und RGH 18 auf, beschatten mich, beleidigen mich, bedrohen mich, und greifen mich unmittelbar vor meiner Wohnung an, und behaupten dann, dass sie angeblich Angst vor einem Rollstuhlfahrer hätten, der sich auch noch mindestens 300 m von den Jugendlichen aufgehalten hatte. Grimms Märchen sind da wohl nichts mehr dagegen.
Interessant ist es, dass der Sohn der Italienerin gegenüber dem Polizisten behauptete, ich hätte die Tochter des Libanesen angeblich mit Bonbons angelockt. Ob er diese Lüge auch schon bei dem vorherigen Polizeieinsatz verbreitet hatte, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass er diese Lüge bei einem späteren Polizeieinsatz am 8.5.2020 wiederholte. Damit hat auch dieser Jugendliche eine Straftat begangen. Die Straftat der Verleumdung sehe ich damit als erfüllt an. Da er seine Aussage gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde gemacht hat, könnte es sich dabei auch um eine strafbare, vorsätzlich falsche Verdächtigung handeln.
Ich möchte mal noch eines klarstellen. Ich brauche weder das Mädchen (3) des Libanesen, noch andere Kinder mit Bonbons locken. Mein Elektrorollstuhl ist für Kinder interessant genug. Das gilt ganz besonders für das Mädchen (3) des Libanesen, denn dabei handelt es sich um ein sehr aufgewecktes und neugieriges Kind.
Es gibt bisher nur wenige Kinder die von mir mal ein Eis oder eine Süßigkeit bekommen. Dazu gehören meine beiden Neffen, die sich jedoch nur sehr selten in der Siedlung aufhalten.
Außerdem gehört noch ein Mädchen (2) dazu, welches von sich aus den Kontakt zu mir gesucht hat, und mir manchmal hilft, wenn ich zum Beispiel Briefe oder Pakete im Schreibwarenladen abgeben muss. Wenn sie das für mich gemacht hat, dann bekam sie dafür auch schon mal ein Eis, ein Stück Obst, oder etwas Süßes. Auch ihre Freundin hat von mir zu Weihnachten mal etwas Süßes bekommen. Das liegt aber daran, dass ich auch von diesen beiden Mädchen (2)(4) schon mal etwas zu Ostern bzw. zu Weihnachten bekommen habe. Ansonsten wurde nur an Halloween etwas Süßes verteilt. Dabei möchte noch erwähnen, dass aber nicht jedes Kind von mir persönlich etwas bekommt, sondern ich habe die Süßwaren dem Mädchen (2) gegeben, dass für mich auch die Post ab gibt, und diese gebeten die Süßigkeiten mit den anderen Kindern zu teilen. Es ist also völlig abwegig zu behaupten, dass ich das Mädchen (3) von dem Libanesen mit Bonbons gelockt hätte, als mir diese vor einigen Wochen begegnet war, und sie mich fragte, ob sie mal hupen dürfte.“
Soweit also der Rollstuhlfahrer. Nach diesem Polizeieinsatz wollte der Rollstuhlfahrer wieder nach Hause fahren. Da die beiden Jugendlichen aber den kürzesten Weg zu seiner Wohnung bereits genommen hatten, entschied sich der Rollstuhlfahrer für einen kleinen Umweg. Er fuhr deshalb auf der ungeraden Straßenseite zu seiner Wohnung. Nur wenige Meter vor seiner Wohnung beobachtete er eine Gruppe von sieben Jugendlichen, die später noch durch den EINARMIGEN und den Sohn der Italienerin größer wurde. Das war ca. 2 Minuten nachdem der Rollstuhlfahrer das Gespräch mit dem Polizisten beendet hatte. Wieder mal zeigte diese Gruppe, dass sie die Gesetze wegen des Coronavirus nicht interessierte. Der Rollstuhlfahrer informierte die Polizei, und dachte noch, dass es ja nicht lange dauern könnte, bis die Polizei eintrifft. Wenn er mit dem Rollstuhlfahrer so eine Strecke 2 Minuten zurücklegen kann, dann sollte dies ein Streifenwagen eigentlich auch schaffen können. Allerdings hielt es die Polizei offenbar nicht für nötig die 300 m von unserem letzten Kontakt zurückzulegen. Die kommen halt lieber, wenn kiffende, lügend und prügelnde Jugendliche behaupten, dass sie Angst vor einem Rollstuhlfahrer hätten, der sich ca. 300 m von ihnen entfernt auffällt. Reife Leistung.
Auch der Libanese kennt die Wahrheit. Nach dem Zoff mit der Türkin sprach er mit dieser. Danach hatte der Rollstuhlfahrer ihn angesprochen, und auch seine Frau. Der Libanese bestätigte gegenüber seiner Frau, dass der damalige Begleiter des Mädchens (3) die Geschichte bestätigt, wonach das Kind den Rollstuhlfahrer ansprach, und es nicht umgekehrt war, und dass das Kind nur mal hupen wollte.
Der Libanese und der Rollstuhlfahrer haben auch einen gemeinsamen Bekannten (N), der früher bei der Bundespolizei war. Auch demgegenüber bestätigte der Libanese, dass der Rollstuhlfahrer von seiner Tochter angesprochen wurde, weil diese die Hupe am Rollstuhl betätigen wollte. Auch gegenüber dem ehemaligen Bundespolizisten (N) hat der Libanese niemals behauptet, dass das Kind mit Bonbons angelockt worden wäre. Vielleicht wäre es besser, wenn die Jugendlichen mal weniger kiffen würden, damit sie die Wahrheit von ihren perversen Träumen unterscheiden können.
Zur Erinnerung:
Angefangen hatte das Ganze damit, das ca. 15 Jugendliche gegen die Coronaverordnung und das Kontaktverbot verstoßen hatten. Als dann die Polizei kam, rannten die Jugendlichen weg wie die Hasen. Der EINARMIGE (R) tönte noch:
„Die Bullen kriegen uns nie“.
Fakt ist, dass die Polizei jetzt mindestens die Daten von zwei Personen hat. Also diese beiden Personen können jetzt auch noch mit einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen die Coronaverordnung rechnen. Da kann man nur sagen, blöd gelaufen.
Auch wenn der Sohn der Italienerin vorgab, dass er so furchtbare Angst hätte vor einem Rollstuhlfahrer, wenn dieser über 100 m von ihm entfernt ist, hindert ihn das nicht daran auch weiterhin direkt an der Wohnung des Rollstuhlfahrers zu parken. Das kann man natürlich machen, dann muss man sich aber nicht wundern, wenn man ihn nicht glaubt, dass er wirklich vor dem Rollstuhlfahrer Angst hat.
Zwei oder drei Tage nach dem Vorfall kam es zu einem interessanten Gespräch zwischen der Italienerin und dem Rollstuhlfahrer. Allerdings kann man das wohl kaum ernst nehmen, denn es wurde nicht auf sachlicher Ebene geführt, sondern die Italienerin war wohl offensichtlich bemüht den Rollstuhlfahrer zu verarschen.
Zu dem Zeitpunkt stand die Italienerin mit drei Jugendlichen auf der Straße. Allgemein ist bekannt, dass die Italienerin einen Sohn hat. Dem Rollstuhlfahrer teilte sie aber zunächst mit, dass zwei der anwesenden Jugendlichen angeblich ihre Söhne wären, im Laufe des Gesprächs behauptete sie dann auch noch, dass auch der dritte Jugendliche, also der EINARMIGE (R) ihr Sohn wäre. Es ist aber definitiv bekannt, dass dies nicht stimmt. Statt eines vernünftigen Gesprächs kann man also auch dies nur als Dummgeschwätz bezeichnen.
Erwähnenswert ist auch noch ihre Sicht bezüglich der Nichteinhaltung der Coronaverordnung. Auf den entsprechenden Hinweis antwortete sie, dass ihr dies egal ist, und sie fragte den Rollstuhlfahrer, ob er hier der Polizist ist. Diese Reaktion ist erstaunlich, weil gerade diese Frau dafür bekannt ist, dass sie andere Kinder in der Siedlung regelmäßig nervt.
Es ist bekannt, dass sie schon mehrfach spielende Kinder vertrieben hat, die an der Tischtennisplatte vor ihrem Haus spielten. Sie teilte den Kindern mit, dass sie alles gefilmt hätte, und die Polizei rufen würde, wenn die Kinder nicht sofort abhauen. Was sie verwerfliches gefilmt haben will, ist aber nicht bekannt.
Am 4. Mai 2020 gab es den nächsten Zwischenfall. Dazu der Rollstuhlfahrer:
„Ich kam so gegen 15:00 Uhr von der Krankengymnastik zurück. Als ich in die Siedlung fuhr, traute ich meinen Augen kaum. Der EINARMIGE (R), der inzwischen keinen Gipsarm mehr hatte, jonglierte in 5-6 m Höhe über die Wasserleitungen in der Siedlung.
In der Siedlung wird das Regenwasser nicht in die Abwasserleitung geführt, sondern über die offenen Wasserleitungen auf die Wiese in der Mitte des Bilds. Dort versickert dann das Wasser in den Boden. Natürlich sind die offenen Wasserleitungen nicht dafür gedacht, dass Kinder die zum Spielen benutzen, und darauf herumklettern. Dafür sind die auch gar nicht ausgelegt. Der Pfeil zeigt, wo ungefähr der EINARMIGE (R) war, als ich in die Siedlung zurückkam. Ich habe ihn dann lautstark aufgefordert da wieder herunterzukommen. Als Antwort bekam ich, dass er dort oben seinen Schlüssel suchen würde. Ich habe ihn weiterhin aufgefordert runter zu kommen, deshalb kroch er über die Wasserleitung bis zum Haus 20 und kletterte dort von der Wasserleitung auf das Dach. Von diesem Dach kam er zu den Treppenabgang zwischen Haus 20 und 18. Danach verließ die gesamte Gruppe von sieben Jugendlichen die Siedlung, und ging Richtung Schillerplatz. Auch das entsprach wieder nicht der Coronaverordnung.“
Es dürfte derselbe Tag gewesen sein, als das Mädchen (3) wieder draußen spielte, und erneut den Kontakt mit dem Rollstuhlfahrer suchte. Wie bereits erwähnt handelt es sich bei dem Kind um ein sehr aufgewecktes Mädchen (3). Sie sucht regelmäßig Kontakt mit anderen Menschen.
Obwohl den Eltern bekannt ist, dass sie nicht kontaktscheu ist, und das Mädchen (3) den Rollstuhlfahrer angesprochen hatte, weil sie die Hupe des Rollstuhls betätigen wollte, versuchen die inzwischen ihr Kind davon abzuhalten Kontakt zu dem Rollstuhlfahrer zu suchen. Allerdings interessiert dies das Mädchen (3) nicht wirklich. Wann immer sie dem Rollstuhlfahrer begegnet versucht sich mit ihm zu sprechen, oder winkt ihm zu. Es gab auch schon eine Situation wo die Mutter des Kindes den Kontakt unterbinden wollte, aber das Mädchen (3) vom Balkon runterrief:
„Mein Freund. Hallo, mein Freund. Mein Freund“.
Auch an diesem Tag war sie wieder draußen unterwegs. Eigentlich war sie auf den Platz unterwegs, der zwischen den Häusern 4und 22 lag. Das reichte ihr aber nicht. Als sie den Rollstuhlfahrer auf der Spielstraße sah, verließ sie den Platz, und fuhr wieder zu ihm. Wieder sprach sie den Rollstuhlfahrer an, und dieser ging auch gleich davon aus, dass dies wieder zu Ärger führen würde. Deshalb teilte der Rollstuhlfahrer dem Mädchen (3) mit, dass die Jungens, gemeint war der EINARMIGE (R) und der Sohn der Italienerin, wieder Ärger machen würden, wenn sich das Kind weiter mit dem Rollstuhlfahrer unterhalten würde. Tatsächlich sollte der Rollstuhlfahrer damit Recht behalten. Von höher gelegenen Teil der Straße schrie der Sohn der Italienerin das Mädchen (3) an, und meinte, dass es wieder zu ihrem Papa gehen solle.
Am 6. Mai berichtete der Nachbar des Rollstuhlfahrers, dass er bei seiner Rückkehr den EINARMIGEN (R) und seine Kollegen bemerkte wie die sich auffallend für den Garten des Rollstuhlfahrers interessierten. Als sie den Nachbarn bemerkten verschwanden sie ganz flott. Der Nachbar warnte den Rollstuhlfahrer und meinte, dass die Jugendlichen etwas planen würden.
Am 7. Mai war der Rollstuhlfahrer nicht in seiner Wohnung. Der Nachbar bekam aber mit, wie der EINARMIGE (R) und seine Kollegen am Garten vorbeigingen und brüllten:
„BERNDHARD KOMM RAUS HIER.“
Davon gibt es auch eine Aufnahme.
Auch am 8. Mai 2020 gab es einen weiteren Zwischenfall. Wieder musste die Polizei angefordert werden.
Zunächst sah an diesem Tag alles friedlich aus. Die Frau (M) mit den vier Hunden saß rechts von dem Weg, der von der geraden Straßenseite zu der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern hoch führt. Der EINARMIGE (R) saß mit Kollegen links davon. Der Rollstuhlfahrer unterhielt sich mit der Hundebesitzerin. Irgendwann verschwanden der EINARMIGE (R) und seine Kollegen. Später ging auch die Hundebesitzerin nach Hause. Weil man auf diesem Fußweg schlecht wenden kann, musste der Rollstuhlfahrer noch ca. 100 m hinter der Hundebesitzerin herfahren. Die Hundebesitzerin ging dann weiter geradeaus, während der Rollstuhlfahrer links ab bog, und dann auf der Straße zurückfuhr.
Ungefähr auf der Höhe wo damals die Türken saßen begegnete er einem der beiden Mädchen (4) mit denen er regelmäßig Kontakt hat. Das Mädchen (4) war mit dem Fahrrad unterwegs und man unterhielt sich über das Verhalten der Jugendlichen. Zur Erinnerung, das Mädchen (4) war einige Tage zuvor von einem der Jugendlichen angequatscht worden, um gefragt worden, ob sie den Rollstuhlfahrer kennen würde, und ob sie mit ihm verwandt wäre. Das Mädchen (4) teilte mit, dass sie nicht verstehen würde, dass man in der Siedlung so viel Unsinn über den Rollstuhlfahrer behaupten würde. Man könnte doch sehen, dass sie, und auch ihre Freundin, ganz gut mit dem Rollstuhlfahrer auskommen würden. Erstaunlich, dass so ein Grundschulmädchen offenbar mehr Verstand besitzt als manche Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Mädchen (4) war mit dem Fahrrad unterwegs, und sie teilte dem Rollstuhlfahrer mit, dass sie wieder Fahrrad fahren wolle. Der Rollstuhlfahrer wollte sich von ihr verabschieden, aber das Mädchen (4) bestand darauf, dass sie mit ihm fahren wolle, weil es ihr sonst langweilig wäre. Der Rollstuhlfahrer fuhr also mit dem Rollstuhl in Richtung ihrer Wohnung, und das Mädchen (4) fuhr mit ihrem Fahrrad zunächst hinterher. Da so ein Fahrrad schneller ist als einen Elektrorollstuhl hatte sie den Rollstuhl bald überholt, und fuhr dann voran. Die Straße biegt dann links ab, man kann aber auch als Fußgänger weiter geradeaus fahren. Der Rollstuhlfahrer blieb auf der Spielstraße, wäre das Mädchen (4) den Fußgängerweg benutzte dadurch trennten sich zunächst die Wege der beiden.
Irgendwann drehten die beiden wieder, und fuhren nun wieder aufeinander zu. Ein weiteres Mädchen (1) tauchte auf und war zwischenzeitlich zwischen der Radfahrerin und dem Rollstuhlfahrer. Das Mädchen (1) ging in das Haus wo der EINARMIGE (R) wohnt. Der Rollstuhlfahrer kannte zwar das Mädchen (1), wusste aber nicht wo sie wohnt, und dass sie die Schwester von dem EINARMIGEN (R) ist.
Im Übrigen war auch eine andere Mutter nicht bekannt, dass der EINARMIGE (R) und das rothaarige Mädchen (1) Geschwister sind. Der Rollstuhlfahrer hatte bisher mit dem rothaarigen Mädchen (1) nur ganz selten, oder sogar gar keinen Kontakt.
Die Fahrradfahrerin (4) und der Rollstuhlfahrer fuhren gemeinsam wieder zu der Stelle, wo sie sich ursprünglich getroffen hatten, also dort wo sonst häufiger die Türkengruppe saß. Nach einigen Minuten kam der EINARMIGE (R) auf den Rollstuhlfahrer zu. Er war in Begleitung von fünf Jugendlichen, und er wirkte schon wieder ausgesprochen aggressiv. Da man sich auf der Spielstraße befand, war eigentlich genug Platz für die Jugendlichen und den Rollstuhlfahrer. Aber der EINARMIGE (R) kam direkt auf den Rollstuhlfahrer zu und benutzte auch den Teil der Straße, also aus Sicht des Rollstuhlfahrers, den rechten Teil, den der Rollstuhlfahrer benötigt hätte, um ungehindert wegfahren zu können.
Als der EINARMIGE (R) den Rollstuhlfahrer erreicht hatte, sprach er den Rollstuhlfahrer aggressiv an. Das fing schon damit an, dass er den über 60-Jährigen einfach duzte. Der EINARMIGE (R) verlangte von dem Rollstuhlfahrer die Herausgabe seines Handys. Dazu der Rollstuhlfahrer:
„Ich wüsste gar nicht, warum ich den Typen mein Handy geben sollte. Der Typ behauptete dann, dass ich angeblich seine Schwester gefilmt hätte, und die jetzt heulend zu Hause hocken würde. Nochmals zur Erinnerung, ich wusste bis zu diesem Tag überhaupt nicht, dass das rothaarige Mädchen (1) einen großen Bruder hat, und ich wusste auch nicht, dass der EINARMIGE eine Schwester hat. Ich habe überhaupt niemand gefilmt, weder das rothaarige Mädchen (1), noch die Fahrradfahrerin (4), oder sonst jemand. Der EINARMIGE (R) suchte mal wieder nur einen Grund zum Streiten. Wenn der Typ nicht gleich so aggressiv angekommen wäre, dann hätte man ja sogar darüber nachdenken können, ihm das letzte Foto oder Video auf meinem Handy zu zeigen, aber wer gleich so aggressiv und unverschämt ankommt kann nun nicht wirklich davon ausgehen, dass man ihm das Handy zeigt.
Da der Typ das Handy offenbar unbedingt haben wollte, drohte er mir und meinte, dass ich was aufs Maul bräuchte.
Das Verhalten des Typen deutet doch auf ein hohes Aggressionspotenzial hin, denn etwas normale Menschen wären sicherlich vorsichtiger, wenn man doch erst eine Woche zuvor mit Pfefferspray bedient wurde, nachdem man einen anderen angegriffen hat.“
Soweit also der Rollstuhlfahrer.
Die Schwester des EINARMIGEN (R) soll also zu Hause sitzen und heulen. Ob das stimmt, kann weder bestätigt noch bestritten werden, es scheint aber sehr merkwürdig zu sein.
Mal angenommen ein Kind würde auf der Straße mehr oder weniger heimlich fotografiert oder gefilmt, dann würde das im Normalfall sicherlich nicht dazu führen, dass das Kind deswegen anfängt zu heulen. Filmen/fotografieren tut bekanntlich nicht weh.
Nur wenn so ein Kind vorher gegen eine bestimmte Person aufgehetzt wurde, kann man davon ausgehen, dass das Kind in Tränen ausbricht, wenn es tatsächlich oder vermeintlich fotografiert bzw. gefilmt worden sein sollte. Man kann also davon ausgehen, dass genau dies bei diesem Mädchen (1) vorher passiert ist. Und wenn das Mädchen (1) vorher von seinem Bruder (R) gegen den Rollstuhlfahrer aufgehetzt wurde, dann verwundert es auch nicht, wenn sie so ein Verhalten erfindet.
Da der Jugendliche das Handy von dem Rollstuhlfahrer haben wollte, und versucht hatte dies mit Gewaltandrohung zu erreichen, handelt es sich um eine weitere Straftat des EINARMIGEN (R). Der Rollstuhlfahrer rief die Polizei, und da ja der Polizei der Name und die Adresse des Täters bekannt waren, macht es für den Täter auch keinen Sinn abzuhauen. Die sechs Jugendlichen trennten sich nun in drei zweier Gruppen, und saßen bis zum Eintreffen der Polizei weit auseinander.
Nach dem Eintreffen der Polizei wurde der Sachverhalt erklärt. Die Jugendlichen hielten natürlich zusammen, und versuchte nun den Rollstuhlfahrer zum Täter zu machen, was aber nicht gelang. Die Polizisten erklärten den Jugendlichen, dass ihr Vortrag keine Straftat des Rollstuhlfahrers beinhaltete. Im Gegenzug jedoch war die Forderung des EINARMIGEN (R) das Handy herauszugeben, in Verbindung mit der Gewaltandrohung aus Sicht der Polizei eine Straftat. Es wurde eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung aufgenommen.
Gegen den EINARMIGEN (R) wird der Rollstuhlfahrer wohl ein Gewaltschutzverfahren anstreben. Da auch der Sohn der Italienerin gegenüber dem Polizisten wieder behauptete, der Rollstuhlfahrer hätte das Mädchen (3) mit Bonbons angelockt, wird der Rollstuhlfahrer auch gegen ihn nun zivilrechtlich vorgehen müssen, und eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung anstreben müssen. Darüber hinaus wird es auch noch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaverordnung geben, denn wenn 15 Personen zusammen gegen das Kontaktverbot verstoßen, handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit. Darüber hinaus können zumindest der EINARMIGE (R) und der Sohn der Italienerin mit weiteren Bußgeldbescheiden wegen Verstoß gegen die Coronaregeln rechnen. Natürlich wird auch gegen andere Bewohner der Siedlung juristisch vorgegangen, die jetzt noch immer behaupten sollten, der Rollstuhlfahrer hätte Kinder mit Bonbons gelockt, oder diese heimlich gefilmt, bzw. versuchen den Rollstuhlfahrer als pädophil hinzustellen. Wir werden den Rollstuhlfahrer jedenfalls unterstützen.
Bei dem Versuch dem Rollstuhlfahrer das Handy abzunehmen bestand die Gruppe ja aus dem Täter und weiteren 5 Jugendlichen. Als dann die Polizei gerufen wurde, dann haben die sich schön in 3 Gruppen a zwei Personen geteilt, weil es ja sonst Schwierigkeiten wegen der Coronaverordnung hätte geben können. Als die Polizei dann vor Ort war, und die Anzeige aufgegeben war, da wurde die Polizei noch darauf aufmerksam gemacht, dass die jetzt wieder in einer Gruppe mit 6 Personen davon gedackelt sind. Auch das hat der Polizist zur Kenntnis genommen.
Offenbar ist den Typen noch nicht bekannt, dass sie sich mit dem Falschen angelegt haben. Das hatten in der Vergangenheit schon ganz andere Leute versucht. In den vergangenen Jahren hat der Rollstuhlfahrer zahlreiche Gerichtsverhandlung gegen Behörden, Krankenkassen, drei Polizisten aus GE, Direktoren des Amtsgerichts, und Präsidenten des Landgerichts sowie des Landessozialgerichts gewonnen. Zuletzt wurde am 28. April 2020 ein Strafverfahren gewonnen, das mit einem Polizisten aus Kaiserslautern zusammenhing. Obwohl ein Video deutlich zeigt, dass dieser Polizist bei einem Einsatz ein Kind getreten hatte, wollte der Polizist nicht widerlicher Kindertreter genannt werden. Er stellte Strafantrag wegen Verleumdung, aber selbst die Richterin am Amtsgericht Gelsenkirchen erklärte eindeutig, dass sie den Tritt des Polizisten in dem Video erkennt.
NACHTRAG 17.5.2020
Der Tag beginnt ereignisreich. Gegen 0:05 Uhr versuchte jemand die Fensterscheibe von der Wohnung des Rollstuhlfahrers einzuwerfen. Das hat aber nicht geklappt. Geknallt hat es trotzdem. Sofort wurde die Überwachungskamera gecheckt. Es könnte sein, dass man versucht hatte mit einem Stein aus einem fahrenden Auto die Scheibe zu zerstören.
Natürlich gab es auch gleich einen Verdacht. Offenbar nicht ganz unbegründet, wie sich später herausstellte.
Natürlich wurde das Video gesichert, und dann die Polizei angerufen. Um 0:54 Uhr war die Polizei vor Ort. Festgestellte wurde jetzt nichts, aber immerhin gibt es jetzt eine Tagebuchnummer für den Vorfall.
Um 1:30 Uhr bis 1:34 wurde es nochmal interessant. Drei Jugendliche, bzw. junge Erwachsene näherten sich der Siedlung. Zwei davon waren bereits bekannt, und sind in der Vergangenheit bereits auffällig geworden. Auch der Typ, gegen den bereits zwei Strafverfahren laufen. Wenn die um diese Zeit noch unterwegs sind, dann ist natürlich keineswegs ausgeschlossen, dass einer von denen den Anschlag versucht hatte.