Seit heute weiß ich mehr. Das, was ich vorher schon vermutet hatte, wurde mir heute endlich noch mal bestätigt.

Ich bin ja Ende 2010 in dieser Siedlung gezogen. Dass dies nicht jedem gefallen würde, war mir schon vorher klar. Zur Erinnerung, ich war ja lange Jahre Vorsitzender des Beamtendumm-Fördervereins. Auf der Internetseite Beamtendumm.wordpress.com hatte ich regelmäßig über Behörden- und Justizskandale berichtet. Unter anderem auch über Missstände in der JVA Gelsenkirchen. Es gibt da z. B. ein Video von mir, das vor der JVA Gelsenkirchen gemacht wurde, als der Knast in der Presse als FOLTERKNAST bezeichnet wurde, nachdem dort ein Häftling von anderen Häftlingen über Stunden misshandelt wurde, und in den Selbstmord getrieben worden sein soll. Hier das Video.

Meine Wohnung liegt auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern wohnten noch einige Justizvollzugsbeschäftigte. Denen passte es natürlich gar nicht, als ich in die Siedlung einzog. Ich hatte schon früh den Verdacht, dass einer oder einige dieser Mitarbeiter dummes Zeug über mich verbreitet hatten, denn anders ist es kaum zu erklären, dass man immer wieder versucht hatte mich, als pädophil hinzustellen.

Im November wohne ich dann zehn Jahre hier, und man sollte eigentlich davon ausgehen, dass irgendwann auch mal der Dümmste begreift, dass an diesem Gerücht nichts dran sein kann, denn noch nie in den letzten zehn Jahren wurde hier ein Kind vergewaltigt oder sonst irgendwie angemacht. Doch anscheinend hat Einstein recht, als er meinte, die Dummheit der Menschen, und das Weltall seien grenzenlos, aber beim Weltall habe er so seine Zweifel. An der grenzenlosen Dummheit mancher Menschen schien er also keine Zweifel zu haben. Fast möchte man die Frage stellen, ob Einstein denn mal bei uns in der Siedlung gewesen ist, dass er zu solchen Erkenntnissen gelangen konnte.

Heute habe ich also von einer Mutter erstmalig erfahren, dass meine Vermutung richtig war. Da die Frau selber Kinder hat, und diese Kinder Kontakt mit mir haben, war sie natürlich daran interessiert zu erfahren, ob an den Gerüchten etwas dran wäre. Sie selbst hatte nämlich nicht bemerkt, dass ich pädophil sein könnte. Und sie selbst hat doch nichts dagegen, dass ihre Kinder Kontakt mit mir haben man muss aber auch sagen, dass diese Frau natürlich etwas mehr über mich weiß, als die meisten anderen Bewohner in dieser Siedlung.

Da diese Frau wissen wollte, ob an den Vorwürfen gegen mich etwas dran wäre, hatte sie etwas in der Siedlung recherchiert. So wollte sie zum Beispiel auch wissen, von wem denn diese Gerüchte Umlauf gesetzt worden wären. Heute teilte sie mir mit, dass meine ursprüngliche Vermutung absolut zutreffend war. Ein eigentlich äußerst unbeliebter Justizvollzugsbeschäftigter, der inzwischen nicht mehr in der Siedlung wohnt, soll gegenüber den Nachbarn behauptet haben, dass er mich aus der JVA Gelsenkirchen kennen würde, und ich dort wegen Kindesmissbrauch eingesessen hätte.

Zur Erinnerung, auf dem alten Blog des BdF war zu lesen, dass sich tatsächlich mal drei Tage in der JVA Essen war, und eine Woche später dann vier Tage in der JVA Gelsenkirchen war. Über beide Verhaftungen hatte sogar die WAZ berichtet. Zunächst wurde ich als Prozessbeobachter im Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer verhaftet. Eine Woche später hatte ich ein eigenes Strafverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer. Der Vorwurf lautete damals falsche Verdächtigung. Am Ende musste sogar der Staatsanwalt einen Freispruch fordern, und auch der Amtsrichter musste mich freisprechen. Allerdings ließ mich der Richter wieder verhaften, und ich wurde in die JVA Gelsenkirchen gebracht. Wie die WAZ berichtete, hatte man mich verhaftet, weil dem Richter mein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER nicht gefiel. Dass man in Deutschland verhaftet werden kann, wenn man ein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER trägt, hat es bis dahin auch noch nicht gegeben.

Ich war also tatsächlich vier Tage in der JVA Gelsenkirchen, aber diesen komischen Justizvollzugsbeamten bin ich damals nie begegnet, zumindest kann ich mich daran nicht erinnern.

Doch selbst wenn ich tatsächlich wegen Kindesmissbrauch in der JVA gewesen wäre, hätte natürlich dieser Justizvollzugsbeamte dies niemals gegenüber Dritten, also auch meinem Nachbarn, erwähnen dürfen. Natürlich ist es auch völlig absurd anzunehmen, dass jemand für Kindesmissbrauch vier Tage im Knast landen würde. Die Justiz mag ja schon hin und wieder etwas beschränkt sein, aber für Kindesmissbrauch ist die Haftstrafe doch deutlich länger als vier Tage.

Ich war also niemals wegen Kindesmissbrauch, in der JVA Gelsenkirchen, oder in einem anderen Knast. Außerdem sollte eigentlich auch der Dümmste in der Nachbarschaft mitbekommen haben, dass es niemals irgendwelche Zwischenfälle mit Kindern hier gab. Ich habe zum Beispiel von Anfang an darauf geachtet, dass niemals ein Kind meine Wohnung betritt, damit solche Gerüchte erst gar nicht aufkommen können.

Ich hatte eher bereits sehr früh den Verdacht, dass gerade dieser Mitarbeiter der JVA solche Gerüchte gestreut hatte, und habe also heute erfahren, dass dieser Verdacht absolut begründet war.

Aus aktuellem Anlass gibt es zurzeit zwei Gerichtsverfahren gegen Leute aus dieser Siedlung. Es gibt einen Beschluss des Amtsgericht Gelsenkirchen, wonach der in der Nachbarschaft wohnte Robin G. sich weder mir, noch meiner Wohnung mehr als 20 Meter nähern darf. Diese Person hatte schon in der Vergangenheit gezeigt, dass ihn die Gesetze nur wenig interessieren.

Am 27. April 2020 versammelte sich Robin G., mit 14 weiteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen, obwohl solche Versammlung wegen der Coronakrise untersagt waren. Die Anwohner fühlten sich durch die Gruppe gestört, zumal es dort auch schon öfters zu Schäden an den dort geparkten Autos gekommen sein soll. Eine Anwohnerin rief die Polizei, und als diese dort eintraf, flüchtete die Gruppe in alle Richtungen, und Robin G. tönte damals noch laut, „die Bullen kriegen uns nie“.

Einige Zeit später lungerten Robin G. und Leon K. auf dem Platz zwischen den Hausnummern 4 und 18 herum. Man war also direkt bei meiner Wohnung. Dort versetzte mir Robin G. zunächst einen Faustschlag, ich wehrte mit meiner Gehhilfe. Robin G. kam zurück, und trat mich. Daraufhin beendete ich seinen Angriff durch den Einsatz von Pfefferspray. Natürlich wurde Strafantrag gestellt.

Es gab dann am 8.5.2020 einen weiteren Vorfall, als Robin G. auf mich zukam, und von mir die Herausgabe meines Handys forderte. Natürlich habe ich dies verweigert, woraufhin er mir Gewalt androhte. Es folgte meinerseits ein weiterer Strafantrag wegen Nötigung. Außerdem habe ich am 19.5.2020 beim Amtsgericht Gelsenkirchen einen Gewaltschutzantrag gestellt. Eigentlich wollte ich, dass Robin G. einen Mindestabstand von 50 m zu mir, und zu meiner Wohnung einhalten muss. Allerdings erklärte mir die Rechtspflegerin, dass angeblich nur 20 m üblich wären. Aus diesem Grund wurden auch nur die 20 m Abstand beantragt und beschlossen. Das ist ganz offensichtlich zu wenig, wie sich heute zeigte. Zunächst wurde im Internet festgestellt, dass der Abstand von nur 20 m ausgesprochen gering ist. Laut meinem Anwalt sind 50 m eigentlich üblich, und Bekannte berichten, dass sie auch schon einen Mindestabstand von 300 m durchbekommen haben. Im Internet wurden auch schon Abstände von 100 m gefunden. Von daher, scheinen mir 20 m wirklich ausgesprochen wenig zu sein.

Ich weiß nicht, wann dem Verfahrensgegner Robin G. der Beschluss zugestellt wurde, denn mir liegt der Beschluss tatsächlich erst seit heute (26.5.2020) vor. Ich war schon froh, dass in den letzten Tagen Ruhe in der Siedlung war, weil nichts von Robin G. und seinen Kollegen zu sehen war. Jedoch war heute das Wetter wieder so schön, dass die Gruppe dann häufig in der Siedlung unterwegs ist.

Ich war heute bei Rewe, und ich hatte unter anderem Lebensmittel für meinen Nachbarn eingekauft. Auf dem Rückweg kam ich an der Tischtennisplatte vorbei, die auf der Höhe RGH 6 steht. Dort saßen zwei Mädchen, und eines der beiden Mädchen wollte, dass ich zu ihr komme. Während ich mit dem Mädchen sprach, kamen Robin G. und seine Kollegen zu Hausnummer 8/10. Dort wohnt ein Kollege von Robin G. Man ging aber nicht in die Wohnung, sondern blieb vor der Wohnung sitzen, obwohl damit die 20 m Schutzzone unterschritten wurde. Es gab einige Diskussionen, weil die Bewohner des Hauses glaubten, dass sich Robin G. nicht an dem Beschluss halten müsse. Natürlich versuchte man mich wieder zum Bösewicht abzustempeln, dabei war es aber schon völlig egal, ob Robin G. nur 15 m, 20 m, oder 25 m von mir entfernt gewesen wäre, denn auf dem Weg von der Hausnummer 4 zu Hausnummer 10 ging die Gruppe direkt an meinem Garten, und auch an meiner Wohnung vorbei. Der gerichtlich festgelegte 20 m Abstand wurde schon da absolut unterschritten.

Auf dem Screenshot ist der Weg von Robin G. und seiner Gruppe eindeutig zu sehen. Bei der gelben Fläche handelt es sich um meine Wohnung und mein Garten. Die rote Linie zeigt die Wegstrecke von Robin G. und seiner Gruppe. Man ist also direkt an meiner Wohnung vorbeigegangen.

Auch vor dem Haus 8/10 war Robin G. teilweise nur 5 m von mir entfernt. Das ganze Gezeter seiner Freunde ist dabei völlig egal, denn selbst wenn er zu diesem Zeitpunkt mehr als 20 m von mir entfernt gewesen wäre, hatte er zu diesem Zeitpunkt schon längst gegen den Beschluss verstoßen. Das Argument der Bewohner von Haus 8/10, dass Robin G. auch in der Siedlung wohnen würde, zieht nicht. Auf der Karte wurde die Wohnung von Robin G. blau eingezeichnet. Das ist ca. als 150 m vom Haus 8/10 entfernt. Es ist auch ersichtlich, dass es nicht zwingend nötig ist an meiner Wohnung vorbeizugehen, wenn man von der Wohnung des Robin G zum Haus 8/10 gehen möchte.

Aus diesem Grund musste ich um 17:47 Uhr die Polizei über den Vorfall informieren, und die kamen auch zu dritt, um den Vorfall, sowie eine Anzeige aufzunehmen. Ich werde nun die in dem Beschluss erwähnte Geldstrafe gegen Robin G. beantragen müssen, und eventuell wird auch noch beantragt, die Gewaltschutzzone auf mindestens 50 m auszudehnen.

Die erhoffte Ruhe, und die Einsicht meiner Nachbarn scheint es also nach wie vor nicht zu geben.

Ich hatte Glück, als die Polizei eingetroffen war, kam auch gerade die Frau mit den vier Hunden, die heute nur mit drei Hunden unterwegs war, vorbei. Gegen Leon K. gibt noch einen Antrag auf Unterlassung, weil dieser mehrfach behauptet hatte, ich hätte das Mädchen Miriam mit Bonbons angelockt. Als mir die kleine Miriam vor einigen Wochen mit einer männlichen Begleitperson entgegenkam, und mir die Frage stellte, ob sie mal hupen dürfte, also ob sie mal die Hupe am Rollstuhl betätigen dürfte, da habe ich das Mädchen überhaupt nicht mit Bonbons gelockt, das brauchte ich auch gar nicht, denn Miriam ist ein sehr neugieriges Kind, und möchte, wie auch andere Kinder, immer wieder mal die Hupe an meinem Rollstuhl betätigen, weil Kinder so etwas einfach toll finden. Bei dieser Begegnung mit Miriam war die Frau mit den vier Hunden, direkt neben mir gesessen, und hatte das Ganze aus nächster Nähe mitbekommen. Sie bestätigte also heute gegenüber der Polizei, dass das Mädchen mich angesprochen hatte, und ich das Mädchen keineswegs mit Bonbons gelockt hatte.

NACHTRAG-1:

Nach der Fertigstellung des ersten Teils ging ich nochmals raus. Es war ca. 0:45 Uhr. Dafür gab es gleich mehrere Gründe.

Zunächst wollte ich etwas abspannen, und das geht in der dunklen, kühlen Nacht ganz gut. Außerdem war das ungefähr die Zeit, wo vor einigen Tagen versucht wurde meine Scheibe einzuwerfen. Es konnte also nicht verkehrt sein etwas aufzupassen. Außerdem bin ich durchaus öfters um diese Zeit draußen, und konnte 2018 dadurch auch schon ein Einbruch verhindern.

Ich war also draußen, und rief eine Bekannte an, um sie über die Ereignisse am heutigen Tag zu informieren.

Um 0:55 verließen dann 4 männliche Personen die Wohnung RGH 8 oder 10. Robin G. benutzte dann den eingezeichneten Weg A1, der wieder an meiner Wohnung vorbeiführte. Also verstieß er wieder gegen de Gewaltschutzanordnung. Zum 3. Mal in ca. 8 Stunden.

Gegen die anderen drei Personen gibt es keinen Gewaltschutzbeschluss. Die hätten also den Weg A1 nutzen können. Allerdings benutzten die den Weg A2, der eigentlich gar keinen Sinn macht. Dieser führte unmittelbar an meinem aktuellen Aufenthaltsort, und hätte von Robin auch nicht benutzt werden dürfen.

Ein Teil vom Weg A2 hätte Sinn gemacht, wenn Robin nach Hause gewollt hätte, aber das war nicht das Ziel der vier Personen. Deren Ziel war die Pothmannstr. Wieso man dann Weg A2 benutzt ist völlig unverständlich. Wahrscheinlich wollte man mich damit nur einschüchtern, weil man ja jetzt an mir direkt vorbeiging. (GRÜNER PFEIL)

Der blau eingezeichnete Weg A3 wäre der Weg gewesen, den Robin benutzen dürfte, um nicht gegen die Verordnung zu verstoßen. Der Weg A2 machte wirklich gar keinen Sinn,

Für Robin wäre weder der Weg A1 noch A2, zulässig gewesen.

Gegen 1:30 Uhr bemerkte ich dann noch einen Mann, der sich bei dem Wohnkomplex der Häuser 60 bis 66 an den dortigen Fahrrädern zu schaffen machte. Ich weiß nicht, ob er mich bemerkt hatte, aber er warf dort etwas weg, und verschwand dann eiligst Richtung Boniverstr., und er ging dann weiter Richtung Maritim. Vielleicht habe ich auch hier mal wieder eine Straftat verhindert. Es wäre ja nicht das erste Mal. Immerhin gab es 2017 an Halloween einen bewaffneten Raubüberfall auf meinen Nachbarn aus Haus 20. Dann gab es noch 2018 einen versuchten Einbruch in die Wohnung des Nachbarn über mir. Den hatte ich verhindert, weil mir metallische Geräusche gegen Mitternacht komisch vorkamen, und ich deshalb Richtung der Geräusche fuhr. Als der Einbruchsversuch am nächsten Tag von dem Mieter entdeckt wurde, erklärte die gerufene Polizei, dass die Täter bei ihrem Vorhaben gestört worden waren.

Die Tagebuchnummer der Polizei lautet 200 526 – 1934 – 07 1515.


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