Am 12.6.2020 fand die Verhandlung beim AG Gelsenkirchen statt. Überraschung, nicht Richter Albracht war der Richter, sondern Richterin Koch. Zunächst war befürchtet worden, dass Albracht zuständig sein könnte, denn der hatte den PKH-Antrag bearbeitet und bewilligt. Das hatte er aber nur vertretungsweise gemacht, weil Richterin Koch im Urlaub war.

Der Beklagte hatte doch glatt behauptet, dass er niemals behauptet hätte, dass ich das Mädchen Miriam mit Bonbons angelockt hätte. Dies hätte er weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber anderen Personen geäußert. Er wusste bei Gericht sogar, dass die Kinder in der Siedlung manchmal mich ansprechen würden, weil die mit meinem Rollstuhl spielen wollen. Z. B. betätigen ganz gerne die Hupe am Rollstuhl.

Als die Richterin dem Beklagten mitteilte, dass er seine Behauptung als eidesstattliche Versicherung abgegeben könnte, und dies der Glaubhaftmachung dienen würde, aber im Gegenzug auch strafbar wäre, wenn die eidesstattliche Versicherung falsch ist, da verzichtete er auf die eidesstattliche Versicherung.

Ich hatte den Zeugen dabei, dem er sowohl sein Video gezeigt hatte, das beweisen sollte, dass ich seinen Kollegen zuerst angegriffen hätte, und zudem er auch gesagt hatte, dass ich das Mädchen Miriam mit Bonbons angelockt hätte. Er hatte ihm auch noch erzählt, dass der Vater des Kindes Libanese ist, und den Eindruck erweckt, dass das der des Mädchens geäußert hätte. Das ist aber nicht der Fall. Der Vater spricht mit mir, und teilte mir nach der Verhandlung noch mit, dass er genau weiß, dass die Kinder, und auch seine Tochter, mich ansprechen, weil sie mit dem Rollstuhl spielen wollen.

Der EA wurde stattgegeben. Dem Beklagten wurde nun untersagt erneut zu behaupten, dass ich Kinder, bzw. Miriam, mit Bonbons angelockt hätte, oder anlocken würde. Dies wurde mir heute telefonisch mitgeteilt, nachdem ich bei Gericht angerufen und nachgefragt habe.

Ich denke den Prozessbeobachtern und auch dem Zeugen für ihr kommen.


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