Auch 2021 gab es wieder ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Nachdem mein Vermieter bereits 2021 mit einem Verfahren gegen mich am Landgericht Essen gescheitert war, versuchte man es 2021/20222 erneut. Erstaunlich dabei, dass man die Klage damit begründete, die man schon Anfang 2021 beim Landgericht Essen behauptet hatte. Bereits das Landgericht Essen hatte den Vermieter, bzw. dem Anwalt massiv für die falschen Behauptungen gerügt. Dass man dann im selben Jahr die Nummer nochmal versucht, ist schon mehr als merkwürdig.
Mein Vermieter teilte mir im Mai 2021 mit, dass man meine Wohnung besichtigen will. Als Grund wurde ein angeblicher Vorfall im Jahr 2020 erwähnt. Genau diesen Vorfall gab es aber nicht, und genau das hatte das LG bereits gerügt. Doch selbst wenn es den behaupteten Vorfall gegeben hätte, dann würde sich die Frage stellen, ob man überhaupt erst 6 Monate nach dem angeblichen Vorfall einen Besichtigungstermin zu verlangen.
Es kommt noch schlimmer. Im Mai 2021 teilte mir der Vermieter mit, dass er im Juni 2021 die Wohnung besichtigen will. Jetzt war ich seit Oktober 2020 lange Zeit krank. Zunächst hatte ich einen Oberschenkelhalsbruch, und dann hatte man mich im Dezember 2020 in der REHA mit Corona angesteckt. Durch Longtime-Corona litt ich noch bis September 2021 an den Folgen der Krankheit. Zum Teil natürlich auch jetzt noch, denn der Oberschenkelhalsbruch macht auch heute noch einige Probleme. Ich schrieb dem Vermieter, dass ich im Juni 2021 nicht da bin, sondern in Bremerhaven gepflegt werde, damit konnte ich auch am angekündigten Besichtigungstermin nicht teilnehmen. Trotz meiner Mitteilung kam der Vermieter trotzdem zum angekündigten Termin, und kam natürlich nicht in die Wohnung. Anstatt zu versuchen den Termin in den Juli zu verschieben, verklagte mich der Vermieter mal wieder. Seit 2010 die 4. Klage gegen mich.
Schriftlich teilte der Vermieter dem Gericht mit, dass man gehört habe, dass es in 2020 einen Vorfall gegeben hätte, der eine angebliche Besichtigung im Juni 2021 eine Besichtigung notwendig gemacht hätte. Allerdings konnte der Vermieter nicht mitteilen wann und von wem sie die angebliche Informationen erhalten haben wollen. Außerdem soll der angeblich von mir verursachte Zwischenfall an einem Tag erfolgt sein, wo ich nachweislich im Krankenhaus lag.
Zum Verhandlungstag erschien niemand von Seiten des Klägers. Man hoffte auf eine Terminverschiebung, weil man angeblich an dem Tag keine Zeit gehabt hätte zum Amtsgericht Gelsenkirchen zu kommen. Das Spielchen machte das Amtsgericht Gelsenkirchen aber nicht mit. Selbst wenn der Vermieter, oder einer der Mitarbeiter gekommen wäre, hätte man das Verfahren wohl verloren. Das Gericht hatte bereits mitgeteilt, dass ihre bisherigen Aussagen nicht ausreichen würden, aber durch das Fehlen beim Termin war die Entscheidung noch einfacher. Es gab schlichtweg ein Säumnisurteil gegen den Vermieter, und ich gewann zum 4. Mal ein Verfahren gegen den Vermieter.