Auch im Sommer will man mal schlafen. Das ist bei den Temperaturen nicht immer ganz einfach. Deswegen geht es in der Nacht erst nach draußen, um sich etwas abzukühlen, bevor es dann ins Bett geht. Es war schon nach Mitternacht. Am Ende vom Haus Robert-Geritzmann-Höfe 66 stand eine jugendliche Person. Mädchen, Junge, heute erkennt man das nicht mehr so einfach. Fakt ist, dort wohnen zwei Mädchen, in einem Alter, die schon einen „Kater“ anlocken könnten.

Genauso ein „Kater“ könnte dort gestanden haben, aber es könnte auch das betreffende Mädchen selbst gewesen sein. Wie gesagt, ob Junge oder Mädchen ist nicht mehr so leicht erkennbar, das trifft besonders auf dieses Mädchen zu, und auf Teile ihrer FreundeInnen.

Die Person sah ständig hoch zum 1. Stock, da wo das Mädchen ihr Zimmer hat. Also doch ein „Kater“? Ich hatte mir schon überlegt, der Person eine Gitarre zu bringen, damit er dem Mädchen ein Liedchen miauen kann, aber dazu kam es nicht mehr.

Plötzlich kam von der Bonvierstraße ein SUV angefahren, der in die RGH abbog, und vor dem Haus und der Person anhielt. Das Fahrzeug hatte ein Bochumer Kennzeichen, und es stiegen drei Polizisten aus, und gingen zu der Person, du jetzt mit den Beamten zum Fahrzeug ging und einstieg. Ich gehe davon aus, dass es eher ein Mädchen war, als ein Junge. Vielleicht sogar das Mädchen, welches dort in dem Haus wohnt.

Offenbar sollte die Person in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht werden, es wurde sogar eine Straße und Hausnummer genannt. Der Person schien die Adresse bekannt gewesen zu sein. Allerdings habe ich die erwähnte Straße in Gelsenkirchen nicht finden können. Evtl. habe ich mich da verhört. Damit bleibt nur die Hausnummer, bei der es sich um die 48 handelte.

Dass eine Kindeswohlgefährdung durch diese Eltern vorgelegen haben könnte, kann ich mir nicht vorstellen, weil ich die Familie kenne. Man mag ja politisch andere Ansichten vertreten, aber das macht die Eltern sicherlich nicht erziehungsunfähig. Wenn es sich um das Mädchen handeln sollte, das dort normalerweise wohnt, dann wäre es schon verwunderlich, dass die Polizei die Person einfach einsackt, ohne überhaupt den Versuch zu unternehmen mit den Eltern vor Ort zu sprechen.

Wenn es sich dagegen um eine Belästigung durch die abgeholte Person gehandelt haben sollte, wäre es ebenfalls verwunderlich, dass die Polizei nicht versucht hat mit den dort wohnenden Personen zu sprechen. Der Einsatz war also ziemlich verwunderlich.

 

alim

attol

aynat


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