Zwei moslemische EHRENMÄNNER aus benachbarten Heimatländern sind der festen Überzeugung, dass der jeweils andere EHRENMANN überhaupt kein EHRENMANN ist. Jeder hält den anderen für einen Moslem ohne Ehre, und wer weiß, vielleicht haben sogar beide Recht.
Jetzt kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen den beiden (NICHT-)EHRENMÄNNERN, bei denen das Verhältnis, wie bei vielleicht vielen moslemischen EHRENMÄNNERN 6:1 war. 6 EHRENMÄNNER, nicht nur Moslems, stürzten sich auf den Moslem, den man für einen NICHTEHREMANN hielt. Ob das in den Halbmondländern als besonders ehrenhaft gilt, ist hier nicht bekannt.
Fakt ist, die Polizei schreibt über den (wenig) ehrenhaften Vorfall:
POL-GE: Schwerer Raub in der Feldmark
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/5598870
Dumm gelaufen. Schwerer Raub, da kommt man nicht mehr mit einem Dudu und einem erhobenen Zeigefinder weg, zumindest nicht in einem Rechtsstaat.
Für einen schweren Raub droht zum Beispiel eine drei- bis fünfjährige Haftstrafe. Das gilt zum Beispiel in folgenden Fällen: Raub mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug (Hierfür genügt es übrigens schon, wenn der Täter oder ein Tatbeteiligter diese Waffe nur bei sich führt, ohne sie zu benutzen.)