Im letzten Jahr hatte ich 3 Strafanträge gegen zwei Jugendliche aus der Feldmark gestellt.
Zunächst wurde ich von einem Moslem aus der Siedlung beleidigt. Als ich dann die Polizei anrief, hatte der Täter mich erst angespuckt, und mich später angegriffen, wobei mein Handy zu Bruch ging. Wie bei diesen Leuten nicht unüblich, meinte er auch noch, dass er meine Mutter f…. wolle.
Einige Tage später filmte ich den Moslem, als er mich in der Nähe von REWE als HURENSOHN bezeichnete.
Wieder einige Tage später gab es einen Deutschen, der mich in der Nähe von NETTO beleidigte. Ob es einen Zusammenhang zwischen dem Deutschen und dem Moslem gibt, ist mir nicht bekannt, ich vermute das aber.
Beide Täter kannte ich vorher nicht. Allerdings hat sich inzwischen herausgestellt, dass der deutsche Jugendliche verwandt mit einer Bekannten von mir ist.
Von einem Mitarbeiter bei NETTO erfuhr ich, dass der Deutsche schon mehrfach aufgefallen war, offenbar auch bei NETTO.
Das Strafverfahren gegen den deutschen Jugendlichen wurde inzwischen eingestellt, aber nicht wegen Geringfügigkeit oder wegen keinem öffentlichen Interesse, sondern die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass es gegen den Deutschen weitere Strafverfahren gibt, die wahrscheinlich zu einer Verurteilung führen werden, und daher die Beleidigung meiner Person kaum noch zu einer Strafverschärfung führen würde.
Anders sieht es mit dem moslemischen Jugendlichen aus. Hier soll es am 28.3.2024 ein Strafverfahren gegen den Jugendlichen geben. Ich bin in dem Verfahren vom Gericht als Nebenkläger geladen worden. Offenbar bin ich jedoch nicht der einzig Geschädigte. Insgesamt wurden noch 5 weitere Personen geladen. U. a. geht es in dem Verfahren auch noch um Diebstahl.
Das zu erwartende Strafmaß wird wahrscheinlich nicht so hoch ausfallen, denn der Moslem fällt noch unter das Jugendstrafrecht. Da sind die Strafen noch nicht so hoch.
Ich habe aber Zweifel, dass der Jugendliche überhaupt zur Verhandlung kommt.
Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann ist das die dritte Person aus der Feldmark, die sich mit mir angelegt hat, und vor Gericht verloren hat.
Wie bei Jugendstrafsache üblich, ist die Verhandlung natürlich nicht öffentlich.
