Zur Erinnerung, im September 2023 beleidigte mich ein Jugendlicher aus den RGH auf der Küppersbuschstr., dann filmte er mich auch noch, bzw. streamte mich, während er telefonierte. Als ich daraufhin die Polizei rief, wurde ich von ihm auch noch angespuckt. Danach flüchtete er nach Hause.
Nach der Polizei rief ich meinen Stammtisch an, und erklärte, dass ich heute noch später komme, weil mich ein Jugendlicher beleidigt und angespuckt hat. Danach schaltete ich die Videofunktion meines Handys ein, und folgte dem Jugendlichen, und sah gerade noch, wie dieser in der Hausnummer 29 verschwand. Man sieht auf dem Video, wie ich gerade dabei bin zu erklären, dass mich der Jugendliche beleidigte, und mich angespuckt hatte, da kam der Jugendliche wieder die Treppe runter, und griff mich an, traf mein Handy, was gegen die Metallstange des Rollstuhls geschlagen wurde, und eines der Displays beschädigt wurde.
Durch den Angriff schaltete sich das Handy aus, und die Videofunktion endete abrupt.
Der Jugendliche hat einen deutschen Pass, und einen weiteren türkischen Pass. Gegenüber seiner Mutter behauptete er natürlich, dass ich ihn rassistisch beleidigt hätte. Das behauptete er vor dem Haus RGH 29, wobei ich ihn angeblich auf der Küppersbuschstraße beleidigt haben sollte.
Tatsächlich habe ich kein Wort mit dem gesprochen, sondern sofort die Polizei angerufen, als er mich beleidigt hatte.
Der Jugendliche und die Mutter beschwerten sich dann auch noch, dass ich den Jugendlichen gefilmt habe, dass mich aber der Jugendliche zuerst, und ohne berechtigten Grund gefilmt bzw. gestreamt hatte, wurde natürlich nicht erwähnt.
Nach dem Angriff meiner Person gingen die Beleidigungen durch den Jugendlichen weiter. Wie schon fast üblich, teilte er mir mit, dass er meine Mutter ficken würde. Zum Glück kam die Polizei ziemlich schnell. Zur Erinnerung, würde ich die Polizei rufen, wenn ich der Täter gewesen wäre, also wenn ich den Jugendlichen tatsächlich beleidigt, bzw. sogar zuerst beleidigt hätte?
Als die Polizei eintraf gab der Jugendliche die Tat natürlich nicht zu, sondern behauptete, dass es seine Tat nicht gegeben hätte, und er behauptete doch tatsächlich, dass ich das erfunden hätte, weil ich Drogen genommen hätte. Ich glaube nicht, dass ich auf die Polizei den Eindruck gemacht hatte, dass ich unter Drogen stand.
Das wäre übrigens auch völlig unmöglich gewesen, weil ich in meinem ganzen Leben noch nie Drogen genommen habe. Weder Polizei noch Justiz hatten jemals den Verdacht, dass ich Drogen konsumiert hätte, dafür bin ich viel zu klar im Kopf.
Einige Tage später gab es eine weitere Begegnung mit dieser Person bei REWE in der Wilhelminenstraße. Hier versuchte er sich an mir an der Kasse vorbeizudrängeln, weil er nichts zu bezahlen hatte, das Dumme war nur, dass auch nichts zu bezahlen hatte, von daher machte das vorbeidrängeln überhaupt keinen Sinn. Im Übrigen ist es schon ziemlich dumm, sich im engen Kassenbereich an einem Rollstuhlfahrer vorbeidrängeln zu wollen.
Von REWE ging er mit einem Kollegen zu seiner Arbeitsstelle hinter REWE. Im Video ist zu hören und zu sehen, wie er mich als HURENSOHN betitelte, und dann noch meinte, ich solle vorbeikommen und ihm ein Blasen.
Ich war also als Zeuge vor dem Jugendschöffengericht geladen. Zunächst erfolgte die Ladung als Nebenkläger, später wurde dann behauptet, dass ich nur Zeuge wäre.
Nur Zeuge war ich sicherlich nicht, weil ich nicht nur eine Straftat beobachtet habe, sondern ich war ja Geschädigter und damit auch gleich Zeuge.
Ich war nicht der einzig geladene Geschädigte. Insgesamt wurden 5 Personen geladen, die heute auch, teilweise mit ihren Erziehungsberechtigten, vergeblich beim Gericht waren.
Auch ein Angeklagter war erschienen, aber nicht die Person, die hier in den RGH wohnt, und der in meinem Fall der Täter war. Wir alle waren vergeblich angereist, denn der Jugendliche aus der RGH glänzte durch Abwesenheit.
Gegen eine dauerhafte Abwesenheit aus Deutschland hätte ich noch nicht einmal etwas, aber ich befürchte, dass der Angeklagte mal wieder die Justiz gründlich verarschen will.
Wenn er mich doch angeblich nicht beleidigt hätte, wenn ich das doch unter Drogen nur eingebildet hätte, wenn er mich nicht bespuckt hätte, nicht meine Mutter ficken wollte, und mich nicht angegriffen hätte und mein Handy beschädigt hätte, warum ist er denn dann heute nicht gekommen?
Die (erneute) Abwesenheit verstärkt doch noch den Verdacht, dass er doch der Täter war, oder nicht?
Immerhin, da der Angeklagte (auch) einen deutschen Pass hat, zählt das nicht als Straftat von Ausländern. Also nicht der Türke in der Person war der Täter, sondern der Deutsche in der Person.
