Es gibt unterschiedliche Aussagen/Berichte über den Unfall.
Der 4-jährige Junge aus Gelsenkirchen fuhr mit seinem Laufrad im Bereich der Robert-Geritzmann-Höfe. Zur selben Zeit befuhr ein 70-jähriger Oer-Erkenschwicker mit seinem Pkw aus ungeklärter Ursache einen Fußweg zwischen 2 Häusern. Hier kollidierte der Fahrer mit dem Laufrad, wobei das Kind schwer verletzt wurde. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.
Diese Polizeimeldung ist natürlich so nicht richtig.
Eine andere Darstellung behauptet, dass der Autofahrer an dem Unfall keine Schuld tragen würde, weil das Kind mit dem Laufrad in die Beifahrerseite des auf der Straße fahrenden Autos gefahren sei. Auch diese Meldung dürfte nicht der Realität entsprechen.
Das Auto befuhr natürlich die Straße, und zwar Richtung Küppersbuschstraße (roter Pfeil). Das Kind kam mit seinem Laufrad von dem Fußweg auf die Stra0e gefahren. EIne blöde Ecke, denn sowohl den Autofahrern, als auch den Fußgängern ist eine Sicht auf den anderen nicht möglich, weil die Hecke direkt bis zur Straße geht. Auch wenn man sich an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit hält, ist es also möglich, dass es an dieser Stelle leicht möglich, dass es zu einem Unfall kommt.
Hier dürfte sich aber der Autofahrer nicht an die Schrittgeschwindigkeit gehalten haben. Das passiert leider häufig in dieser Siedlung.
Das nächste Bild (rechts) zeigt die Straße und den Unfallort aus der anderen Richtung.
Das rot eingekreiste X ist der Unfallort, das Auto kam aber erst deutlich nach dieser Stelle zum Stillstand. Ein so langer Bremsweg deutet darauf hin, dass das Auto deutlich schneller unterwegs war, als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit.
Das letzte Bild zeigt dann die Sicht auf den Unfallort aus der Sicht des Kindes.

