Am 12.11.2024 wurde hier ein Beitrag veröffentlicht, mit der Überschrift:

Ein braver Mensch

In dem Beitrag ging es um meinen Zentralregisterauszug, der absolut sauber ist, und das obwohl alleine die Staatsanwaltschaft Essen seit 1996 schon mindestens 16x versucht hat das zu ändern. Keine Behauptung konnte für die Staatsanwaltschaft blöd genug sein, um mich wegen einer angeblichen Straftat anzuklagen.

Zunächst sollte angeblich ein Fotogeschäft niemals existiert haben, das es tatsächlich mehrere Jahre gab, und zwar nicht nur einmal, sondern sogar 5x.

Dann hatte man ein Strafverfahren gegen 2 Finanzbeamte eingestellt, die sich laut meiner damaligen Nachbarin, als Polizeibeamte ausgegeben haben sollten. Im Gegenzug hatte dann die Staatsanwaltschaft Essen mich angeklagt, weil ich die Finanzbeamten angeblich falsch verdächtigt hätte.

Dumm nur, eine bloße falsche Verdächtigung ist überhaupt nicht strafbar, sondern man muss schon jemand VORSÄTZLICH falsch verdächtigen, und diese Straftat gab es ja nicht, ja, die konnte es ja nicht gegeben haben, wenn die Nachbarin behauptet, dass die Frau und der Mann sich ihr gegenüber als Polizisten ausgegeben hatten.

Damals hatte mich Richter Grewer am AG Gelsenkirchen verurteilt, aber das ließ ich mir natürlich nicht gefallen, und die erste anständige Richterin die ich kennenlernte, war damals die Richterin Pohlmann vom Landgericht Essen. Das LG hat dann das Urteil als rechtsfehlerhaft wieder aufgehoben, ohne dass ich überhaupt noch zur Verhandlung kommen musste.

Richter Grewer, der mich damals beim AG Gelsenkirchen in der 1. Instanz noch verurteilt wurde, wurde später stellvertretender Direktor am Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, und danach Direktor am AG Witten.

Manchmal gab es Gerichtsverfahren, wo man mit dem Kopfschütteln nicht mehr nachkam. Z. B. beim AG Gelsenkirchen-Buer. Dort gab es zwei Strafrichter die nicht gerade für fähige Richter bekannt waren. Richter Rottländer war für seine merkwürdigen Urteile mindestens im Bezirk des LB Essen hinreichend bekannt, und Richter Rumberg, der nach seinem Ausscheiden als Richter noch mindestes bis 2024 als Anwalt tätig war oder noch ist, war da nicht viel besser. Die WAZ berichtet damals 2x über Rumberg.

Bei ihm hatte ich ein weiteres Strafverfahren wegen angeblich falscher Verdächtigung. Das Verfahren endete damit, dass sogar der Staatsanwalt (Amtsanwalt) einen Freispruch forderte, und der Richter diesem Antrag auch folgte. Was war dann aber das Merkwürdige an diesem Tag?

Die WAZ berichtete damals

NACH FREISPRUCH MUSS BUERANER HINTER GITTER

Diese Verhaftung sollte mich natürlich brechen, denn ich war schon damals als Justizkritiker bekannt. Besonders mein Auftritt bei VERA AM MITTAG war bei einigen hängen geblieben. Während den 4 Tagen im Knast, wurde ich auf diesen Fernsehauftritt, der immerhin schon einige Jahre zurücklag, von Gefangenen angesprochen.

Das Gegenteil, man hatte mich damit nicht gebrochen, man hatte damit bewirkt, dass meine Berühmtheit weiter anstieg.

Nach meiner Haftentlassung kamen mehrere Richter und auch ein Oberstaatsanwalt auf mich zu, und teilten mir mit, dass mich das LG Essen sicherlich niemals wegen dem T-Shirt verhaftet hätte. Warum auch, denn dieses T-Shirt trug ich bereits seit ca 1,5 Jahren bei meinen Prozessbeobachtungen, und niemals war dies ein Grund für eine Beschwerde. Auch beim AG Gelsenkirchen-Buer und beim LG Essen hatte ich dieses T-Shirt in der Vergangenheit schon mehrfach getragen.

Man muss also in Deutschland keine Straftaten begehen, um im Knast zu landen. Die Willkür nimmt schon seit Jahren immer mehr zu.

Ein weiteres merkwürdiges Strafverfahren war ein Strafverfahren, weil ich angeblich eine falsche eidesstaatliche Erklärung abgegeben haben sollte. Das komische an der Sache war unter anderem, dass ich bis zum damaligen Zeitpunkt noch niemals eine EV abgegeben hatte, und deshalb auch keine falsche EV abgegeben haben konnte.

Richterin Blanc, vom Amtsgericht Gelsenkirchen hatte das auch richtig erkannt, und der Staatsanwaltschaft Essen schriftlich mitgeteilt, dass man das Strafverfahren einstellen müsse, weil ich keine Straftat begangen hätte. Verblüffend  war dann die Antwort der Staatsanwaltschaft Essen. Die teilte der Richterin mit, dass man trotzdem ein Strafverfahren durchführen will.

Die Staatsanwaltschaft Essen wollte also einen Bürger strafrechtlich verfolgen, von dem der STA schon vor der Verhandlung bekannt war, dass er keine Straftat begangen hatte. Ist das nicht die wissentliche Verfolgung von Unschuldigen?

Ist das nicht ein Straftatbestand? Hat sie damit die Staatanwaltschaft, und evtl. auch die Richterin nicht strafbar gemacht?

Fakt ist, Richterin Blanc ist noch immer beim AG Gelsenkirchen tätig, aber nicht mehr für meine Sachen zuständig.

Und dann gab es da auch noch das Strafverfahren wegen angeblich gefährlicher Körperverletzung. Obwohl es ein Video von dem Vorfall gab, wurde nicht der wirkliche Täter angeklagt, Das Video lag weder der Staatsanwaltschaft, noch dem Gericht und auch mir nicht vor, weil ein Polizist sich geweigert hatte das Beweisvideo zu sichern. PK Pfeifers behauptete in seinem Bericht wahrheitswidrig, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und nicht dieser mich.

So wurde das Strafverfahren gegen den Täter eingestellt, und ich wurde mal wieder angeklagt. Wer weiß wir dieses Verfahren ausgegangen wäre, wenn nicht ein geladener Zeuge, nämlich der wirkliche Täter, während seiner Zeugenaussage bei Gericht erklärt hätte, dass er sogar ein Video von dem Vorfall hätte. Die Richterin und die Staatanwältin sahen sich das Video mehrfach gemeinsam an, und fragten dann den Zeugen/Täter, wie er einen Rollstuhlfahrer angreifen könne. Das Video war eindeutig, und das Verfahren endete mit einem Freispruch.

Der echte Angreifer und auch der Polizist Pfeifers wurde für seine falsche Behauptung niemals strafrechtlich verfolgt.

Dann gab es am 4. September 2023 noch einen Vorfall mit einem mit bis dahin völlig unbekanntem Teutschen, also einem Türken mit einem deutschen Pass. Auf dem Weg zum Stammtisch begegnete ich dieser Person auf der Küppersbuschstraße, der völlig grundlos mich zunächst beleidigte. Als ich daraufhin sofort die Polizei rief, wurde ich von dem Typen auch noch bespuckt. Als ich ihm dann zurück in die Siedlung folgte, kam er auf mich zu, und griff mich im Rollstuhl an.

2024 gab es dann mehrere Verhandlungen gegen den Typen, unter anderem auch wegen Diebstahl im Jahnbad. Seine Opfer waren natürlich nie Türken oder Moslems, sondern ausschließlich Deutsche. Da er zu mehreren Verhandlungen nicht erschien, musste er am Ende von der Polizei vorgeführt werden. Inzwischen weiß ich auch, dass er vom Gericht tatsächlich auch verurteilt wurde.

Natürlich bestritt er am Tattag seine Tat, und behauptete, dass ich mir das alles nur eingebildet hätte, weil ich Drogen genommen hätte. Außerdem behauptete er noch, dass ich ihn auf der Küppersbuschstraße als „Dreckstürke“ oder „Drecksmoslem“ beschimpft haben sollte. Tatsächlich wurde ausschließlich ich von ihm völlig grundlos beleidigt, und ich habe daraufhin sofort die Polizei angerufen, ohne überhaupt mit ihm zu reden.

Erst als ich vor dem Haus RGH29 von dem Teutschen angegriffen wurde, habe ich das erste Wort mit dem gewechselt.

Obwohl der Teutsche im Juni 2024 vom Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt wurde, erhob die Staatsanwaltschaft Essen mal wieder Anklage gegen mich. Auch in diesem Verfahren wollte die Richterin das Verfahren, ohne Verhandlung, einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen teilte dem Gericht mit, dass man das Verfahren erst während der Hauptverhandlung einstellen solle. Keine Ahnung warum, vielleicht hat dieser Staat noch immer zu viel Geld, was man unbedingt noch verballern wollte. Natürlich war der Teutsche auch als Zeuge in meinem Verfahren geladen, und erwartungsgemäß kam weder er, noch seine ebenfalls als Zeugin geladene Mutter. Das Verfahren endete mal wieder durch eine Einstellung.

Trotz meiner zahlreichen Erfolge vor Gericht gibt es in unserer Siedlung einige Asoziale, die behaupten haben, dass ich angeblich vorbestraft wäre. Dies nahm ich zum Anlass bei der letzten Akteneinsicht mir eine Kopie des Zentralregisterauszugs geben zu lassen. Am 12.11.2024 wurde mein Zentralregisterauszug hier veröffentlicht.

Erstaunlich wie viele Leute sich für diesen Beitrag interessiert haben.

Ein braver Mensch

Ein braver Mensch

Woran könnte das liegen? Sind manche Leute verwundert, dass hier überhaupt noch Leute wohnen, die noch keine Vorstrafen haben?

Ich bin mir sicher, davon gibt es hier noch einige. Sogar mein Nachbar hat bisher keine Vorstrafen, da bin ich mir sicher.

Am 12.11. wurde der Beitrag veröffentlicht, und schon am nächsten Tag stiegen wieder die Zugriffswahlen stark an. Der beliebteste Beitrag war lt. der Statistik der Beitrag mit dem Zentralregisterauszug.

Komisch, dabei steht da doch gar nichts. Egal, Hauptsache ihr habt Spaß beim Lesen, denn lesen soll ja sogar bilden.


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