Heute war es also soweit. Mein erster Termin beim Schiedsmann fand in Rotthausen statt. Er endete so, wie das von Anfang an erwartet wurde. Eigentlich hätte man sich diesen Termin ersparen können, aber es ist halt ein Pflichttermin bevor man zum Amtsgericht gehen kann.

Mein Gegner war ein „Nachbar“, der ca. 3 Kilometer von mir entfernt in Bulmke-Hüllen wohnt, und täglich in die Siedlung kommt, um Stunk zu machen. Manche brauchen das halt.

Und er hat natürlich wieder gelogen, wie man das nicht anders erwarten konnte.

Zur Erinnerung, am 19.8.2024 wollte mir der Siedlungsfremde vorschreiben wo ich mich in der Siedlung aufhalten darf, und wo seiner Meinung nach nicht. Beim Schiedsmann bestritt er heute, dass er mich damals auch als Pädophiler bezeichnet hatte. Es ist immer dasselbe.

Schon vor Jahren war das ähnlich. Damals war ich mit Leon K. vor Gericht. Als ich ihn verklagte, weil er zu einem Mann gesagt hatte, dass ich angeblich Kinder mit Bonbons anlocken würde, hätte er ja vor Gericht erklären können, wie er darauf kommt. Es kam aber nichts. Im Gegenteil, es wurde damals behauptet, dass man  das nie gesagt hätte. Dumm, dass der betreffende Mann als Zeuge anwesend war, und bestätigte, dass Leon dies zu ihm gesagt hatte.

Dann war einige Jahre Ruhe, bis 2023 ein Teutscher aus der Siedlung, also ein Türke mit deutschem Pass, mal wieder mit dem Schwachsinn anfing. Als die Polizei eintraf hätte er ja seine Vorwürfe konkretisieren können, aber wieder wurde behauptet, dass er das niemals gesagt hätte. Er behauptete, dass ich das nur erfunden hätte, weil ich angeblich Drogen genommen hätte.

2024 gab es dann mehrere Strafverfahren. Der Teutsche kam natürlich erst, als er von der Polizei vorgeführt wurde. Und ich war nicht nur das einzige Opfer von Straftaten dieser Person. Am Ende wurde der Teutsche dann nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Der Teutsche hatte auch mich angezeigt, und behauptet, dass er nicht mich beleidigt hätte, sondern ich angeblich ihn. Es gab ein Video dazu, das zwar keine Beleidigung zeigte, aber einen Angriff des Teutschen auf mich. Natürlich habe ich auch das Strafverfahren gegen mich gewonnen.

Und jetzt kam mir dieser Siedlungsfremde und beleidigte mich wieder. Und heute hat natürlich auch er wieder behauptet, dass er mich nie beleidigt hätte, und angeblich gar nicht wüsste, warum er haute beim Schiedsmann war.

Er teilte uns mit, dass die Sache doch erledigt wäre, weil die Polizei die Sache angeblich eingestellt hätte.

Der Typ hat keine Ahnung. Die Polizei stellt grundsätzlich keine Strafverfahren ein. Für die Einstellung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, und die hat das Verfahren zwar eingestellt mit der Begründung, dass die Beleidigung als Pädophiler keine große Beleidigung wäre, und von daher kein öffentliches Interesse bestehen würde, weil die Sache nur uns beide betreffen würde.

Da liegt die Staatsanwaltschaft aber völlig daneben. Immerhin wurden hier weitere Nachbarn  gegen mich aufgehetzt, und es gab in der Folge weitere Straftaten gegen meine Person, die im Zusammenhang mit dieser Beleidigung stehen. Z. B.

Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und sogar ein Brandanschlag.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Einstellung ausdrücklich mitgeteilt, dass mir der Privatklageweg offensteht, dafür aber zunächst ein Verfahren vor dem Schiedsamt notwendig ist. Der Typ lag also mal wieder völlig daneben.

Zu den Vorwürfen meinte er natürlich, dass er mich niemals als Pädo bzw. Pädophiler bezeichnet hätte. Angeblich hätte er nur andere zitiert. Dann wollen wir  mal sehen, ob das nur ein Zitat war oder nicht.

Mal angenommen, ich kann beweisen, dass sich  am 19.8.2024 folgendes abgespielt hat, und folgendes gesagt wurde.

Um 21:22 Uhr und 40 Sekunden quatschte mich der Siedlungsfremde an.

Schreiber, machst du das extra, oder wat?

Um 21:23 Uhr und 30 Sekunden droht man mir mit einer Anzeige.

Um 21:24 Uhr und 10 Sekunden wird dann behauptet, dass ich seine Tochter (Leonie) in den Busch gesteckt hätte. (Auch davon gibt es ein Video, das belegt, dass das nicht stimmt.)

Um 21:24 Uhr und 32 Sekunden behauptet der Siedlungsfremde wahrheitswidrig, dass er hier wohnen würde. Tatsächlich wohnt er in Bulmke-Hüllen.

Um 21:24 Uhr und 50 Sekunden „helfe“ ich ihm dabei die Polizei anzurufen. Angedroht hatte er das ja bereits mehrfach. Vielleicht kannte er die schwere Nummer der Polizei nicht, den 110 besteht immerhin aus 2 unterschiedlichen Ziffern, das könnte ihn überfordert haben. Also habe ich die Nummer gewählt.

Um 21:24 Uhr und 55 Sekunden meinte er:

Ruf die Polizei an. Die wissen schon, dass du ein Pädophiler bist.  

Um 21:24 Uhr und 58 Sekunden meinte er:

Ein richtiger Pädophiler bist du. Aber so richtig.

Wo soll denn jetzt hier ein Zitat sein. Das sind eindeutige Behauptungen dieser Person.

Da mein Gegner behauptet hatte, er hätte nur andere zitiert, wurde er gefragt, wer, wenn nicht er, denn behauptet hätte, dass ich ein Pädophiler wäre. Das konnte, oder wollte er aber nicht mitteilen.

Noch etwas anderes wurde heute nicht mitgeteilt. Hatte er am 19.8.2024 gegenüber der Polizei noch eine Sache behauptet, die hier aus taktischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann, wurde dieser Blödsinn heute nicht wiederholt. Es bestätigt sich also immer häufiger, dass dieser Typ Lügen verbreitet.

Eine weitere Lüge war heute seine Behauptung, dass er ein behindertes Kind aus unserer Siedlung aufgezogen hätte, dass nur einen Arm und nur ein Bein hätte. So ein Kind gibt es nicht in unserer Siedlung. Es gibt zwar ein bzw. sogar mehrere behinderte Kinder, aber das von ihm erwähnte Kind hat zwei Arme und auch zwei Beine, und spielt sogar manchmal Fußball mit anderen Kindern.

Er wurde also schon wieder beim Lügen erwischt. Und das Kind war tatsächlich schon mehrfach in meinen Garten eingedrungen, um seinen Ball aus dem Garten zu holen, der ihm beim Spielen in den Garten geflogen war.

 

Von dem Täter gab es heute also wieder reichlich Lügen, aber keinerlei Einsicht. Und so war der Termin wie erwartet ergebnislos, und wird beim Amtsgericht weitergehen.


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